Schweizer Bundesgericht urteilt: “Es gibt nur zwei Geschlechter!”

Eine in Deutschland lebende Person schweizerischer Nationalität erklärte 2019 in Berlin gestützt auf deutsches Recht die Streichung der Geschlechtsangabe. Das zuständige Standesamt beurkundete die Erklärung. Die Person ersuchte in der Folge in der Schweiz um Anerkennung der in Deutschland vorgenommenen Streichung des Geschlechts- eintrages. Das Departement für Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau lehnte die Nachbeurkundung und Anerkennung ab. 

Foto: O24

Das Obergericht des Kantons Aargau hiess die Beschwerde der betroffenen Person 2021 gut und ordnete die Streichung der Geschlechtsangabe im schweizerischen Personenstands- und Geburtsregister an.

Doch dann kippte der Fall, wie es weiter in der Pressemitteilung des Bundesgerichts heißt:

Das Bundesgericht heisst an seiner öffentlichen Beratung vom 8. Juni 2023 die Beschwerde des Bundesamtes für Justiz gut und hebt den Entscheid des Aargauer Obergerichts auf. Die Streichung der Geschlechtsangabe im schweizerischen Personenstandsregister ist mit Bundesrecht nicht vereinbar.

Gemäss dem Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) wird das Geschlecht bei einer im Ausland erfolgten Änderung nach den schweizerischen Grund- sätzen über die Registerführung in die Zivilstandsregister eingetragen. Das Geschlecht ist eines der Elemente des Personenstandes, welche im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt werden, und die Angabe gehört zu den schweizerischen Grundsätzen über die Register- führung. Auf Anfang 2022 trat Artikel 30b ZGB zur Änderung des Geschlechts im Per- sonenstandsregister in Kraft. Laut den parlamentarischen Beratungen dazu sollte einstweilen die geltende binäre Geschlechterordnung (männlich und weiblich) beibehalten werden und der Verzicht auf eine Geschlechtsangabe unzulässig bleiben.

Aber damit ist sicherlich noch nicht das letzte Wort gesprochen, denn die Richter spielen den Ball dem Gesetzgeber zu, die rechtlichen Grundlagen zu ändern.

Eine Änderung sollte den eidgenössischen Räten in einer späteren entscheidenden Diskussion vorbehalten bleiben. Gleichzeitig wurde im internationalen Verhältnis mit der Einführung von Artikel 40a IPRG die Anerkennung eines dritten Geschlechts oder der Verzicht auf eine Geschlechtsangabe im Zivilstandsregister ausdrücklich nicht beabsichtigt. Das Bundesgericht kann aus Gründen der Gewaltenteilung nicht von diesem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers abweichen und ist aufgrund von Artikel 190 der Bundesverfassung zur Anwendung von Bundesgesetzen verpflichtet. Es wäre Sache des Gesetzgebers, die rechtliche Regelung zu ändern.

Ob die Anerkennung eines Verzichts auf die Geschlechtsangabe mit dem schweizerischen Ordre Public vereinbar wäre, kann unter diesen Voraussetzungen offen bleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sodann bezüglich eines Verzichts auf die Geschlechtsangabe eine Verletzung staatlicher Handlungspflichten zur Gewährleistung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention) verneint. Der EGMR weist darauf hin, dass angesichts der Lage betroffener Personen die Notwendigkeit angemessener gesetzlicher Massnahmen ständig zu überprüfen ist, insbesondere unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung.



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3 Kommentare

  1. Die Soros-finanzierten u.- bestückten “Gerichte” auf EU-/Europa-Ebene werden letzten Endes schon für die nötige “Diversity” im linksgrün-versifften Geschlechterzirkus Sorge tragen.

    Wenn auch sonst heutzutage auf nichts mehr Verlass ist: Darauf schon !

    Wo kämen wir hin….?

  2. Es gibt nur ” ZWEI ” Geschlechter ! Klopf, Klopf, Klopf, leiche Schläge auf den Hinterkopf.
    Und bei Hohlköpfen richtet dies keinerlei Schaden ( Sie wissen schon ) an. Früher müsste man 100 x aufschreiben ” Ich bin Dumm “, bis es hängenblieb ! Und Heute ? Schon das Wort ZWEI alleine ist strafbar. Der Rest ist ” N*ZI “.

  3. hahahah…
    pimelchen oder schlitzchen… alles andere ist ein witzchen…..
    obwohl unser wellensittich dachte er sei ein fisch.. stürzte sich ins goldfischbecken und weg… jetzt schwimmt er bei den fischen ganz unten… hatte doch recht gehabt…
    hatte bestimmt einen vogel…!!!

Kommentare sind geschlossen.