Impfschäden schwerwiegender als erwartet – Mandanten klagen über Hilflosigkeit der Ärzteschaft

Die auf die rechtliche Beurteilung von Impffolgen bezüglich der Vakzine von Moderna und Biontech spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich sieht sich aus der Summe der Sachverhaltsschilderungen ihrer Mandanten gehalten, die Öffentlichkeit über die alarmierenden Feststellungen zu informieren.

Rechtsanwalt Ulbrich führte in den letzten zwei Wochen ca. 100 Erstberatungen durch. Er erklärt dazu: “Das geschilderte Leid der Mandanten geht durch Mark und Bein. Die Schwere der geschilderten Folgen und die Bedeutung für das oft junge Leben der Mandanten sind erschütternd”. 

Er berichtet, dass sich zwei alternative Verläufe der Impffolgen als zeitlich typisch in ihrer Ablaufschilderung herauskristallisiert haben: 

Zum Einen: 

In Bezug auf neurologischen Schäden wird der Verlauf wie folgt geschildert. 

  1. Im zeitlichen Zusammenhang zur Impfung starke Kopfschmerzen, die teilweise nicht mit Schmerzmitteln oder Migränemitteln behandelbar sind. 
  2. Schmerzen dehnen sich auf den ganzen Körper aus und führen an multiplen Stellen zu unterschiedlichen Zeiten zu einer Schmerzsymptomatik – häufig an Gelenken in Verbindung mit einem Kribbeln unter den Füßen oder in den Händen, häufig auch verbunden mit einer Schwellung des Lymphknotensystems unter den Armen bis hin zu tennisballgroßen Knoten. 
  3. Es tritt körperliche Schwäche auf und es kommt das Gefühl auf, den Arm nicht mehr heben zu können oder die Treppe nicht mehr steigen zu können, weil die Gliedmaßen auf Gehirnbefehle nicht mehr so reagieren und jede Bewegung schwerfällt. 
  4. Es gesellen sich Gefühlsstörungen und Taubheit hinzu- oft erst nach mehreren Wochen. 
  5. Aus der Taubheit wird eine Lähmung – obwohl noch eine (geänderte) Gefühlsweiterleitung aus den gelähmten Bereichen ankommt. 
  6. In Kombination mit Lähmungen treten gleich einem Tremor unkontrollierbare Zuckungen auf, die überall am Körper unkontrollierbar auftreten können. 
  7. Die Lähmungen verschlimmern sich und führen in einigen Fällen zu Querschnittslähmung und Inkontinenz. 

Zum Anderen: 

In Bezug auf die bereits von den Herstellern als vermeintlich selten vorkommende Nebenwirkung selbst bezeichnete Myokarditis und Perikarditis gibt es auch immer wieder gleichgelagerte Schilderungen. 

  1. Eine extreme Müdigkeit und Antriebslosigkeit tritt nach der Impfung auf. 
  2. Treppensteigen fällt schwer, auch das Gehen nur weniger Meter führt schon zu Atemlosigkeit und Schweißausbrüchen. 
  3. Fieber. 
  4. Stechen in der Brust verbunden mit anderen Schmerzen im Körper, die auf Entzündungen hindeuten. 
  5. Bei manchen dann Diagnose eines Herzinfarktes – wegen des Muskelabbaus durch die Herzmuskelentzündung häufig später wieder auf Myokarditis korrigiert 
  6. Die Herzmuskelentzündung (Myokarditis) tritt auch in Kombination mit einer Herzbeutelentzündung auf (Perikarditis) auf. 
  7. Ferner gibt es Fälle mit tatsächlichem Herzinfarkt oder Schlaganfall oder anderen Thrombosen im Körper mit der Folge der Lähmung oder auch der Amputation von Gliedmaßen. 
  8. Auch der Taktgeber des Herzens ist bei Mandanten, die das überlebt haben, ausgefallen. Sie bemerken erst extrem schwankenden Puls, der stetig weiter abnimmt bis hin zum Herzstillstand. Die Überlebenden müssen einen Herzschrittmacher tragen. 

Die Anwälte der Kanzlei berichten, dass sich die hilfesuchenden Mandanten von ihren Ärzten im Stich gelassen fühlen, da sich diese meist weigern, auch nur einen Zusammenhang zur Impfung erkennen zu wollen und zwar gleichviel, wie evident diese Schlussfolgerung auf der Hand liegen. Sie befassen sich daher nach Schilderungen der Betroffenen nicht zweckentsprechend damit, wie die eingetretenen Folgen der Impfung behandelt werden können. Einen systematischen medizinisch anerkannten Ansatz oder eine Studie darüber, wie Impfschäden erfolgreich behandelt werden können, scheint es nicht zu geben. 

Rechtsanwalt und Gründungspartner Dr. Rogert erklärt dazu, dass die grundsätzliche Haltung der Ärzteschaft vor dem Hintergrund zu sehen sein könnte, dass ihnen von Seiten der Pharmaindustrie und der Politik versichert worden war, dass der mRNA-Impfstoff trotz der kurzen Entwicklungszeit und der mangelnden Studienlage sicher sei. Impfärzte hätten zudem möglicherweise die Befürchtung, in die Haftung genommen zu werden. Zudem bestünde für Verdachtsfälle eine Meldepflicht der Ärzteschaft. Die Erfüllung dieser Meldepflicht koste sehr viel Zeit, die für andere Aufgaben fehle. Zudem sei für diese Aufgabe keine Vergütung vorgesehen. Das mögen laut Dr. Rogert Gründe sein, weshalb es nicht sonderlich attraktiv erscheint, in den Behandlungsakten als Ursache für die festgestellte Symptomatik Nebenfolgen der Impfung oder Impfschaden zu erwähnen. 

In rechtlicher Hinsicht sei zudem die Bewertung, ob ein Impfschaden vorliege, nicht unbedingt deckungsgleich mit einer ärztlichen Diagnose, erläutert Dr. Rogert weiter. Rechtlich sei zunächst lediglich eine mögliche Kausalität zwischen der Impfung und der Symptome sowie ein hinreichender Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, um in den Genuss von gesetzlichen Beweiserleichterungen zu kommen. Hilfreich seien Diagnosen, die auf einen Impfschaden hindeuten, aber natürlich dennoch. 

Die Kanzlei Rogert & Ulbrich hat sich dazu entschlossen, diejenigen, die mehr als nur an üblichen Nebenwirkungen der Impfung leiden, also tatsächlich Impfschäden erlitten haben, nicht im Stich zu lassen und bietet unter  www.ru.law/Impfschadenweitere interessante Informationen zu diesem brisanten Thema an.



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2 Kommentare

  1. Ärzte sind – nicht immer, aber auch nicht gerade selten – SKRUPELLOSE Abzocker.

    Der Mensch / Patient wird nur als “Cash Cow” betrachtet. Irgendwelche “ethische oder humanitäre” Motive bei der “Behandlung” sind dieser Spezies von Ärzten schlichtweg fremd. Den Eid des Hippokrates hält diese Spezies bestenfalls für Folklore.

    Wenn dann – wie im Falle dieser vermaledeiten “Impfungen” – erhebliche Schadensfolgen buchstäblich ins Auge springen, versuchen diese Herrschaften natürlich, ALLE Verantwortung weit von sich zu weisen, nach dem Motto: Nix hat mit nix zu tun. DAS ist quasi “normal” in diesem Business.
    Finden Sie mal einen Arzt, der zugibt, einen Fehler gemacht zu haben ??!!

    Die Beweisregeln für die haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität im Falle eines Schadenersatzprozesses sind nach derzeitiger Rechtslage für die Patienten ziemlich nachteilig, im Rahmen einer Auseinandersetzung um Behandlungsfehler.

    Da kann man wahrlich nur VIEL GLÜCK & ERFOLG wünschen.

    Wer unsere “Justitia” kennt, dem kann (nein MUSS) allerdings Angst und Bange werden.

  2. Es gibt Ärzte die haben geimpft, weil sie davon “überzeugt” sind. Es gibt Ärzte die haben nicht geimpft, weil wissenschaftlich und medizinisch keine Notwendigkeit besteht. Es gibt Ärzte die haben geimpft, weil sie davon “nicht überzeugt” sind, aber es eine Menge Geld einbrachte.

    Das Sichten der stattgefundenen Impfungen und neu angegebenen Symptome lässt den Arzt tatsächlich, ganz richtig im Titel, hilflos dastehen. Nämlich bei jedem Geimpften und Geboosterten wäre alles darauf zu beziehen. Es kann sein, aber auch nicht. Es ist zu vermuten, dass selbst die Ärzte die gar nicht geimpft haben, die Impfschäden nicht korrelieren und damit die Rate der tatsächlichen Impfschäden erheblich zu niedrig ermittelt ist. Also selbst bei guten Willen solche erkennen zu wollen.

    Ob die Impfreaktion erkannt oder nicht erkannt wird, das Repertoire der Behandlungen war von Anfang an bekanntlich eingeschränkt. Massig Autoimmunerkrankungen zu induzieren standen die ohnehin lächerlich beschränkten therapeutischen Maßnahmen im Immunmedizinischen Bereich entgegen.

    “Einen systematischen medizinisch anerkannten Ansatz oder eine Studie darüber, wie Impfschäden erfolgreich behandelt werden können, scheint es nicht zu geben. ” Weder darüber wie sie erkannt, noch wie sie denn nun “spezifisch” behandelt werden könnten.

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