Ermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein gegen Till Lindemann, den Sänger der Band „Rammstein“, geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt. Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel – vor allem der Presseberichterstattung, die sich auf anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber bezieht, wie auch der ergänzenden Vernehmung von Zeuginnen – hat keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass der Beschuldigte gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen, diesen willensbeeinflussende oder -ausschaltende Substanzen verabreicht oder gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ein Machtgefälle ausgenutzt hat, um diese zum Geschlechtsverkehr zu bewegen.

Die Ermittlungen waren aufgrund von Anzeigen Dritter in Zusammenhang mit Presseberichterstattung eingeleitet worden. Die in der Presseberichterstattung wiedergegebenen Angaben von Zeuginnen und Zeugen haben sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt.

Mutmaßliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich – auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens – an Journalistinnen und Journalisten, die sich ihrerseits auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben. Die Möglichkeit, etwaige Tatvorwürfe ausreichend zu konkretisieren, bestand daher ebenso wenig wie die, einen Eindruck von der Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Geschädigten und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben im Rahmen von Vernehmungen zu gewinnen.

Die Angaben der Zeugin Kyla Shyx, die zunächst über „Youtube“ Vorwürfe erhoben hatte, blieben in den Vernehmungen zu unkonkret – zumal die Zeugin jedenfalls kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle schildern konnte. Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden. Andere von der Zeugin benannte Personen sollen entweder schon nichts strafrechtlich Relevantes beobachtet haben oder wurden nicht hinreichend identifizierbar benannt und konnten auch durch die weiteren polizeilichen Ermittlungen nicht namhaft gemacht werden. Eine unmittelbare Vernehmung war daher nicht möglich.

Zu dem aus den Medien bekannten Vorfall zum Nachteil der sich als Shelby Lynn bezeichnenden Person im Umfeld des Konzerts der Band Rammstein in Vilnius am 22. Mai 2023 haben die litauischen Behörden die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Der Staatsanwaltschaft Berlin lagen Unterlagen der litauischen Behörden vor. Diese wurden ausgewertet. Auch hier ergaben sich keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten. Die Herkunft eines Hämatoms allein lässt jedenfalls weder einen Rückschluss auf eine solche Tat noch auf einen bestimmten Beschuldigten zu. Zu dem Ergebnis eines von der Zeugin selbst veranlassten Drogentests wurden widersprüchliche Angaben übermittelt, das Ergebnis selbst lag nicht vor. Auch im Übrigen ergaben sich aus den Unterlagen keine Hinweise auf eine etwaige unfreiwillige Einnahme von Betäubungsmitteln oder nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr bzw. sexuelle Handlungen im widerstandsunfähigen Zustand.

Der in der Presseberichterstattung dargestellte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen über eine junge Frau, die vermeintlich als 15-Jährige (kurz vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres) eine sexuelle Beziehung mit dem Beschuldigten eingegangen sein will, konnte ebenfalls nicht erhärtet werden. Denn auch diese Zeugin blieb anonym und konnte deshalb nicht vernommen werden.

Strafrechtlich relevante Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz liegen nicht vor.

Gegen die Tourmanagerin war aufgrund von Medienberichten wegen des vermeintlichen Zuführens junger Frauen bei Konzerten in den Backstagebereich Anzeige erstattet worden. Insoweit haben sich ebenfalls keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben. Das gegen sie geführte Verfahren wurde daher in gleicher Weise eingestellt.



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9 Kommentare

  1. Rammstein ist jetzt nicht so unbedingt Meins, sondern eher Geschmacksache. Aber : Die Girls ( hier sog. 3.Personen ), welche diese erfundene bösartige Welle losgetreten haben, gehören Alle wegen Verleumdung in den Knast, ohne Bewährung. Punkt !

  2. Man soll niemanden falsch verdächtigen – und danach roch es in diesem Fall.
    Dennoch: Rammstein-Videos sind etwas vom Schrecklichsten, das man sich vorstellen kann. Unter “Engeln” verstehen Rammstein anscheinend übel zugerichtete oder eklig geschminkte Kinder in Käfigen und vieles Widerliche mehr – einfach nur grauenvoll.
    Wenn man sie für das Drehen dieses Videos wegsperren würde, hätte ich nichts dagegen.

    1. Sehe ich genauso. Ich hatte es ja schon beschrieben, hier überschreitet die “Musik” jegliche Grenzen, m. E. keine Kunst, sondern krankes Zeug, wie die Werke von de Sade. Erschreckend, dass man mit so etwas weltweit Erfolg haben kann, denn es zeigt, wie kaputt unsere Gesellschaften wirklich sind. Apropos “Verführung Minderjähriger” – würde man das Schutzalter von 14 auf 18 erhöhen, wäre Lindemann fällig gewesen. So aber konnte er als fast 50-jähriger mit einer 15-Jährigen aus dem Bekanntenkreis eine “Beziehung” führen.

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      1. Nicht zu vergessen ist der berühmte “Literat” Leopold von Sacher-Masoch, dem wir die Bezeichnung “Masochismus” zu verdanken haben. Dinge, die die Menschheit nicht braucht.
        Ich wusste gar nicht, dass Herr Lindemann eine Beziehung mit einer 15-Jährigen hatte., als 50-Jähriger(?). Das erklärt wahrscheinlich einiges. Vielleicht ist er eine MAP, eine “Minor Attracted Person”, wie diese Leute auf neudeuutsch heissen.

          1. Mainstream-Presse ? Spiegel Co. ? Denen glaube ich kein Wort ! Wenn da echt eine 15-Jährige gewesen sein sollte, hätte man bei dieser massiven Suche nach Beweisen mit Sicherheit etwas gefunden. Könnte es vielleicht doch so sein, dass hier tatsächlich nichts dran ist ? Alles frei erfunden ? Beweise ? Diese müsste ja dann Jemand vorweisen ? Also Keine ! Wo Nichts ist findet sich auch Nichts ! Noch
            gilt die Unschuldsvermutung….Punkt.

          2. Wir können hier, um uns rechtssicher zu bewegen, in so einem Fall nur auf solche Quellen berufen. Ja, das Mädel war 15 und es ist nicht strafbar in diesem Land.

      2. Ja. Aber solange man das STINKENDE und ABARTIG ASOZIALE FISCHFILET nicht wegsperrt, verherrlicht von unserem Grußaugust, kann man gegen Rammstein-“Kunst” auch nicht viel sagen.

        1. Ich bin ganz allgemein nicht für Verbote, aber weder Fischfilet, Rammstein oder irgendwelche Gewaltrapper, wie Bushido und sonstige, gehören nicht auf die Bühne. Besser als gesetzliche Regelungen wäre aber eine echte Werte-Gesellschaft, in der so etwas von vorne herein nicht möglich ist

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