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#Zwangsimpfung längst besiegelt: Merkel hat wieder gelogen

Zahlreiche “Spitzenpolitiker” werden nicht müde zu betonen, dass es keine Zwangsimpfungen gegen das Corona-Virus geben wird. Neben “Gesundheitsminister” Spahn und Kanzleramtschef Helge Braun zählt dazu auch die Kanzlerin. Im umstrittenen Infektionsschutzgesetz, das am 18. November beschlossen wurde, findet man aber das genaue Gegenteil.

Unter Paragraph 20 Absatz 6 heißt es:

Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.

Im Text geht es nicht ausschließlich um “Corona”, sondern Infektionskrankheiten mit “epidemischer Verbreitung” und “klinisch schweren Verlaufsformen”. Damit kann letztlich alles gemeint sein. 2019 wurde bereits auf Empfehlung des “Ethikrates” eine Impfpflicht gegen Masern eingeführt. Ganze 514 Fälle waren im Vorjahr dem Robert-Koch-Institut gemeldet worden. Von einer Epidemie kann also keine Rede sein, dennoch haben die Medien kräftigt mitgeholfen, das Bedrohungsszenario von den gefährlichen Masern zu verbreiten und eine Impfpflicht durch die Hintertür ohne jede Not zu installieren.

Die Masern waren der Testballon. Mit Covid-19 und möglichen Mutationen und anderen “Pandemien” kann jederzeit eine Zwangsimpfung angeordnet werden. Der Bundestag hat sich entmächtigt, grünes Licht muss nur vom Bundesrat kommen. Wie anders soll man ein solches Gesetz bezeichnen, als ein “Ermächtigungsgesetz”?


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