Verfassungsklage angestrebt: Organraub soll Grundrecht werden

Transplantationsmediziner schrecken vor nichts zurück. Wegen mangelnder Organverfügbarkeit will das Bündnis ProTransplant eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Es ist unfassbar, aber typisch für den Berufsstand, mit welchen kriminellen Argumentationen, die „Spendenbereitschaft“ erhöht werden soll.

„Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich verpflichtet, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Erhöhung der Zahl der Spenderorgane zu schaffen“, erläuterte Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Experte für Medizin- und Gesundheitsrecht. Die Schutzpflicht werde verletzt, wenn die Maßnahmen gegen den Organmangel unzureichend seien. Eine ausreichende Maßnahme wäre beispielsweise eine Widerspruchsregelung, für deren Einführung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gerade ein Gesetzesentwurf erstellt wird, der am 14.6. im Bundesrat verabschiedet werden soll.

Dass das System noch irgendwie funktioniert, liege auch am freiwilligen Engagement der Betroffenen, die unermüdlich informieren, aufklären und Organspendeausweise verteilen, sagte ProTransplant-Sprecher Mario Rosa-Bian. „Trotzdem sind die Organspendezahlen weiterhin auf einem Tiefpunkt“, konstatierte er. Nach mehr als 30 Jahren eigenem ehrenamtlichem Engagement zieht er eine ernüchternde Bilanz: „Alle bisherigen Revisionen der Gesetzgebung – einschließlich der Reformen von 2019 und 2020 – haben nicht zu einer Verbesserung geführt.“ Die Verfassungsbeschwerde sei die logische Konsequenz eines jahrzehntelangen politischen Versagens. Hinsichtlich der Widerspruchsregelung sei Deutschland ein Trittbrettfahrer im Eurotransplant-Verbund. „Wir beziehen Organe aus Ländern, in denen die Widerspruchsregelung gilt – eine zentrale Maßnahme, die 2020 im deutschen Parlament keine Mehrheit fand. Karl Lauterbach befürwortet sie zwar, möchte aber selbst nicht aktiv werden, sondern verweist nebulös auf die ‚Mitte des Parlaments‘. Wir erwarten von ihm politische Führung und Übernahme von Verantwortung. Wenn er von der Widerspruchsregelung überzeugt ist, soll er sie umsetzen. Warum müssen wir Betoffenen unseren zuständigen Minister zum Jagen tragen?“

Bisherige Angriffe auf das Recht am eigenen Körper sind ins Leere gelaufen. Wir sollen in Zukunft unser Geschlecht frei wählen dürfen, aber unsere Organe nur dann behalten können, wenn wir uns zu Lebzeiten gegen eine „Organspende“ ausgesprochen haben.

Lesen Sie hier, warum O24 sich vehement gegen „Organspende“ einsetzt:

Ein Faltblatt des kritischen Schweizer Vereins AEPOL können Sie hier: Organspende zu Ende denken: 5 Gründe gegen die Organspende am Lebensende ansehen und herunterladen.


Verbreiten Sie unsere Beiträge im Weltnetz

Hilferuf: Wir brauchen dringend Ihre Unterstützung!


Newsletter von Opposition24

Melden Sie sich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten. Wenn Sie sich für ein kostenpflichtiges Abo entscheiden, bekommen Sie exklusive Inhalte angezeigt und außerdem Zugang zum Kommentarbereich

5 Antworten zu „Verfassungsklage angestrebt: Organraub soll Grundrecht werden“

Wir brauchen Ihre Unterstützung