Haftverkürzung bei Organspende

Vor lauter Kriegsberichterstattung, Post-Covid Propaganda und Energiekrisepanik sind die neuesten fragwürdigen Entwicklungen dezent in den Hintergrund getreten. Die gute Nachricht zuerst. In der Schweiz verzögert sich die Umsetzung der Widerspruchslösung zur Organspende. Eine Mehrheit hatte sich bei einer Volksabstimmung dafür ausgesprochen und somit die Schweiz zum Unrechtsstaat degradiert, in dem der Einzelne nichts mehr wert und der Tyrannei der Masse unterworfen ist. Es bleibt vielleicht noch Spielraum, dieses Verbrechen gegen die Menschlichkeit wieder rückgängig zu machen.

Im demokratisch regierten US-Bundesstaat Massachussets ist man bereits einen Schritt weiter. Strafgefangene sollen die Möglichkeit der Haftverkürzung erhalten, wenn sie sich zu einer Organ- oder Knochenmarkspende bereit erklären. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist auf den Weg gebracht. Ethische Bedenken werden darin erst gar nicht geäußert. Ob das Beispiel bald in Deutschland Schule machen wird? Die Zahlen der Organspenden sind nämlich erfreulicherweise rückläufiig. Darum wettert Noch-Gesundheitsminister Karl Lauterbach gegen Transplantationsverweigerer und fordert erneut die Widerspruchslösung. Aber wegen seiner Lügen über Impfschäden hat er nun ganz andere Sorgen. Während der ihm noch verbleibenden Amtszeit wird das sicher nichts mit der Selbstbedienung an wehrlosen Patienten und das ist auch gut so.


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Kommentare

Eine Antwort zu „Haftverkürzung bei Organspende“

  1. Hünefeld

    Lauterkeit ist nicht Lauterbach.
    Gebt ihm einen Arbeitsplatz in der Pflege. Manuelles fehlt ihm um Bodenhaftung zu bekommen.