Schweiz: Ärzte wollen Organspende nach “Hirntod” verbieten

Foto: belchonock / 123RF Standard-Bild

Kürzlich hat eine Initiative 113.000 Unterschriften für die Einführung der umstrittenen “Widerspruchslösung” gesammelt und bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht. Doch es gibt Widerstand.

Der Verein “Äpol” – bestehend aus Ärzten und Pflegefachpersonen – sieht die Organspende dagegen kritisch und will ein Verbot erwirken.

Auf der Webseite heißt es:

Es gibt keine “postmortale” Organspende. Organspender sind bei der Organentnahme noch lebendig. Anstatt im Kreise ihrer Angehörigen sterben sie im Operationssaal inmitten aufwendigster Technik durch die Organentnahme.

Es ist nicht so, wie viele Leute glauben, dass Organspender am Lebensende bei der Organentnahme Leichen sind, wie wir dies vom Kino, TV und Theater kennen: keine Atmung, kein Herzschlag, kalte, blasse Haut.

Denn wenn die Organspendewerbung von toten Organspendern spricht, dann meint sie Menschen mit totem Hirn. Seit 2007 gelten diese Menschen in der Schweiz als ganz tot und ihnen dürfen ungestraft Organe entnommen werden.

Bei Menschen mit totem Hirn sind aber nur 3% des Körpers tot. Die restlichen 97% des Körpers mit allen anderen Organen leben noch.

Menschen mit totem Hirn sehen darum aus wie Schlafende. Sie sind beatmet, das Herz schlägt und die Haut ist rosig und warm.​

In diesem Zustand werden ihnen im Operationssaal die lebendigen Organe aus dem Körper entnommen.​

Die Organe werden also nicht, wie viele glauben, von Leichen, wie wir sie seit Jahrhunderten kennen, in Leichenhallen kurz vor der Kremation oder Beerdigung entnommen.​

Dies muss ja so sein, denn es können nur lebende und keine toten Organe verpflanzt werden. Organe von Toten sind tot und können nicht wieder lebendig gemacht werden. Organempfänger aber brauchen lebendige Organe.

Menschen mit totem Hirn sind nicht tot, sondern am Sterben, und sie sterben an der Organentnahme.

So unglaublich es klingen mag, aber heute wird Organspendern das lebende Herz aus der Brust geschnitten.​

Das ist unhaltbar, das dürfen wir nicht zulassen.

Der Bundesrat hat sich in einer Antwort auf die Einzelpetition der ÄPOL zur Überprüfung der gängigen Praxis bei der Organentnahme klar positioniert:

Wie bei allen Diskussionen um die Natur des Menschen, würden auch im Bereich der Organspende unterschiedliche Positionen vertreten, heißt es in dem Schreiben. Die skizzierte dualistische Auffassung sei gesellschaftlich klar akzeptiert. Zudem seien auch aus Sicht der “großen Weltreligionen” Organspenden zulässig. Man sehe daher keinen Anlass, die heutige Praxis der Organentnahme bei Menschen nach irreversiblem Ausfall der Funktionen des Hirns einschliesslich des Hirnstamms zu stoppen.

Quelle: aepol.net



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