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“Deutsche” Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Land Baden-Württemberg

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat am gestrigen Abend (18. März 2019) der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg für saubere Luft in Reutlingen stattgegeben (10 S 1977/18). Das Land wurde verurteilt, den für Reutlingen geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich eingehalten wird. Das Gericht hat klargestellt, dass die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um den NO2-Grenzwert ohne Berücksichtigung von Fahrverboten schnellstmöglich einzuhalten.

In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht darauf hingewiesen, dass es in seiner Entscheidung berücksichtigen wird, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert wird. Obwohl die Änderung formell noch nicht gültig ist, werde man vorsorglich das Urteil so treffen als wäre die Novelle des Gesetzes bereits in Kraft getreten.

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