Werbung für Auswandern verboten!

Es ist verboten, geschäftsmäßig für die Auswanderung zu werben. Das sagt das Gesetz zum Schutze der Auswanderer und Auswanderinnen (Auswandererschutzgesetz – AuswSG) in Paragraph 2. Starker Tobak in Zeiten, in denen über Sterbehilfe im Bundestag abgestimmt wird und durchgeknallte Politiker der Regierungsparteien das weggefallene Werbeverbot für Abtreibungen feiern.

Michael Mross ist auf das Gesetz gestoßen, von dem auch wir zum ersten Male hören. Die ursprüngliche Fassung stammt vom 9. Juni 1897 und wurde am 26. März 1975 neu verabschiedet, nachdem es jahrzehntelang niemanden interessiert. Als aber in den unruhigen Jahren der “Ölkrise” und steigender Arbeitslosigkeit wieder mehr Deutsche daran dachten auszuwandern, versuchte man mit dem Neuaufguss dagegen zu steuern. Am 19. März 2013 trat die letzte Änderung in Kraft.

Quelle: gesetze-im-internet.de


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Kommentare

2 Antworten zu „Werbung für Auswandern verboten!“

  1. Ralf.Michael

    Durchgeknallt ? Hört sich so abwertend an ! Medizinisch korrekt wäre ” Neurologisch auffällig ” und auch etwas freundlicher ;o)))

  2. Rumpelstilzchen

    Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen….

    Die Wachtürme, Minenfelder und Todesstreifen sind mutmaßlich bereits in Planung…