Das sind die Verschärfungen ab dem 25. Jänner, fasst die Krone zusammen:
- Der generelle Mindestabstand wird von einem auf zwei Meter ausgeweitet.
- Die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, gilt ab dann im Supermarkt, in Tankstellenshops und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber bereits bis dahin empfiehlt der Kanzler, eine FFP2-Maske statt eines weniger effektiven Mund-Nasen-Schutzes zu tragen.
- FFP2-Masken werden im Lebensmittel-Einzelhandel „zum Selbstkostenpreis“ angeboten, wurde betont.