Nicht zu fassen. Ausgerechnet in München, der „Stadt der Bewegung“ eines gewissen Adolf H. 1933-ff, könnte sich ein Missbrauch der Staatsanwaltschaften komplett durch den Rechtsstaat fressen. Wir rekapitulieren: In Deutschland werden die Staatsanwaltschaften von den Politikern geführt und angewiesen. Unabhängige Ermittler mag es in Grönland, dem Sudan oder im Kongo geben, bei uns sind die Regierenden – auch in eigenen Sachen – zuständig. Sie können Ermittlungen gegen Parteifreunde einstellen lassen. Oder gegen politische Gegner eröffnen, die ihnen sonst bei der nächsten Wahl die Einnahmen und Mandate schmälern könnten. Ganz nach Belieben, denn begründen brauchen die Politiker ihre Weisungen an die Staatsanwälte nicht. Einen kleinen Hemmschuh gibt es: Bei Ministereingriffen, an denen sich die öffentlichen und Hauptmedien stören – also in sehr seltenen Fällen – müssen die Politiker schon einmal tricksen, um nicht allzu unangenehm aufzufallen. Justizminister Limbach (NRW) kann dazu Auskunft geben.
Steckt der Söder drin, „so wahr ihm Gott gegen die AfD helfe“?
Zurück nach München: In der Bewegungszeit nach 1933 brachte das Verteilen falscher Flugblätter in dieser Stadt die Guillotine ein, heute werden für Bagatellen widerrechtlich Wohnungen durchsucht (hier) und – als neueste Steigerung – sogar Landtagsabgeordnete zur Haft ausgeschrieben, die nicht einmal Flugblätter am Geschwister Scholl-Platz verteilt, sondern irgendwelche Zeichen in irgendwelchen Häusern nicht entfernt haben sollen – so der Bericht der JF (hier). Dadurch soll das Volk (welch ein Wort…) „verhetzt“ worden sein.
Ist der Volksverhetzungsparagraf 140 StGB ein Enkel des Ermächtigungsgesetzes von 1934 ?
Es ist klar, dass Sympathisanten des obwaltenden linksgrünen Neofaschismus helle Freude an dem sog. Volksverhetzungsparagrafen 140 StGB haben, der als Universalmittel zur Verfolgung von Jedermann gebraucht werden kann und dafür weitläufig im Einsatz ist. Wenn Sie, lieber Leser, sagen „Ich fahre auf der Autobahn“ – dann haben Sie schon ein Wort aus der NS-Zeit gebraucht, das für manchen Politiker und seinen Staatsanwalt Anlass zur Hausdurchsuchung sein könnte. Denn das Vokabular ist in großen Teilen strafbar und es zu bearbeiten macht keineswegs frei. Dieser Paragraf wurde von den Grünen in das Strafgesetzbuch lanciert und man tut der Sache keinen Zwang an mit der Annahme, dass sie ihre künftige Herrschaft auf diese Weise über Gefängnis für ihre Gegner absichern wollten. Fancy Näser könnte hier zu ideologischen Freunden aus dem Faschistenlager befragt werden und Herr Söder vielleicht die Auswahl seines Arsenals zur Verfolgung politischer Gegner loben. Ob hinter der neuesten Eskalation des Haftbefehls wegen Folksverhetzung der Herr Söder persönlich steckt, der laut donnernd um Gottes Hilfe zur Verfolgung der AfD gebeten hat (hier), kann jeder selbst beurteilen, der den Charakter dieses Regenten kennt, der für seine Kanzlei ein gigantisches Gebäude mit großer Kuppel restaurieren ließ, das früher Armeezwecken diente.



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11 Antworten zu „Verhaftet die bayerische Staatsanwaltschaft Parlamentarier wegen Nichtigkeiten?“