Staatliche Kindesmisshandler fordern Staatsschutz

Reste-Republik: Langsam aber sicher stellt sich die Welt vollends auf den Kopf. Dort wo die Eltern rebellieren, weil sie nicht mit den staatlich verordneten Corona-Maßnahmen, ihre Kinder betreffend, einverstanden sind, soll jetzt die Staatsgewalt Abhilfe schaffen.

Insbesondere der im Fronteinsatz befindliche Lehrkörper sieht sich vermehrt von den Eltern bedroht, obgleich sie doch nur Befehle befolgen.

Sie rufen das Kultusministerium zu Hilfe, um der von den Eltern ausgehenden Gefahr Herr zu werden. Das ist schon ein starkes Stück und erinnert an endzeitliche Verhältnisse.

Denken wir einfach mal zwei bis drei Jahre zurück. Was wäre den Eltern passiert, hätten sie damals das mit ihren Kindern gemacht, was heute der Staat verordnet? Hierbei sei ein stundenlanges Maskentragen gedacht. Ferner an die soziale Distanzierung, die die Kinder dazu zwingt auf Spielgefährten und enge körperliche Kontakte zu verzichten. Dann noch dreimal die Woche die Kinder mit obskuren wie sinnfreien Gesundheitstests zu überziehen, nur weil sie symptomlos gesund sind. Und ergänzend vielleicht noch experimentelle Substanzen (Gen-Therapie) an den Kindern ausprobieren zu wollen, was jetzt bereits staatlicherseits in Erwägung gezogen wird. Hätten das die Eltern gebracht, wäre die Chance sehr hoch gewesen, dass ein Familiengericht ihnen postwendend das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen hätte.

Wenn wir heute dieselben Erscheinungen sehen, die innerhalb der Schulen durchgesetzt werden sollen, ändert das nichts am Sachverhalt und an den abträglichen Wirkungen auf das Kindeswohl. Lediglich die Täter sind jetzt andere. Da es jetzt nunmehr staatlich angeordnetes Handeln ist, kann und soll es interessanterweise keine Kindeswohlgefährdung mehr sein. Nun ist es aufgrund einer weltweiten Pandemie, mit einer leicht höheren Sterblichkeit als bei einer Influenza, eine bittere Notwendigkeit?

Aufstand der Eltern

Wenn sich die Eltern diesbezüglich auflehnen und aus guten Gründen diese “Behandlung” für die de facto wenig gefährdeten Kinder ablehnen, müssen sie zukünftig mit der gesamten Härte des Staates rechnen. Das ist zwar völlig widersinnig, zeigt aber wie schnell eine Gesellschaft kippen kann. Von einer vermeintlichen freiheitlichen Gesellschaftsordnung hin zu einer totalitären Staatlichkeit. Das alles unter dem Vorwand einer Pandemiebekämpfung die gemäß alter Definition gar keine ist.

Und so nimmt der Wahnsinn seinen Lauf, wie man an dem nachfolgenden Bericht unschwer erkennen kann. Diesmal aus Karlsruhe, der angeblichen “Stadt des Rechts”, was angesichts der vorangegangenen Erläuterung bereits ein eigenständiger Witz ist. Wegen Umsetzung der Corona-Maßnahmen • Eltern attackieren zunehmend Lehrer – verbal und körperlich[Ka-News]. Dort sollen demnächst die Lehrer, über das Kultusministerium Verstärkung in ihrer Position gegen die Eltern bekommen. Es ist mehr als fragwürdig, sich hier ausschließlich auf das Verhalten der Eltern zu konzentrieren. Sicher mag es da einige sehr aufgebrachte Eltern geben, die gegenüber den Lehrern eine bedrohliche Pose einnehmen, weil ihnen subjektiv keine andere Möglichkeit bleibt. Statt einmal darüber nachzudenken, was bei den Eltern zu einer so groben Reaktion führt, schreien die öffentlichen Vollstreckungsgehilfen nach dem Staat und suchen Schutz.

Was ist in dem verlinkten Artikel zu vermissen? Richtig, ist die seltsame Vokabel “Kindeswohl” kommt schon gar nicht mehr vor. Was haben unsere Büttel da übersehen? Den Anlass! Den Grund warum so viele Eltern empört sind und keine sonderliche Lust verspüren dem staatlichen Druck bezüglich ihrer Kinder nachzugeben. Staatlich angeordnete Kindesmisshandlung ist immer noch Kindesmisshandlung. Dies auch, wenn sich die Gerichte derzeit streiten ob Lehrer und Schulapparate überhaupt Kinder misshandeln können, weil sie sich für ein und dasselbe Treiben auf eine Verordnung berufen.

Der de-personifizierte Staat

Staatliche Kindesmisshandler fordern StaatsschutzFakt ist allerdings, dass es immer nur einzelne handelnde Personen gibt, denn eine Schule selbst handelt nicht als Institution. Wäre fast so, als könnten sich kindesmisshandelnde Eltern hinter einer vergleichbaren Institution verstecken, um so die Zuständigkeit des Familiengerichts auszuhebeln. Gut, die hebeln sich derzeit massenhaft selbst aus und verstecken sich hinter dem Verwaltungsrecht. Letzteres kennt eben keine Regelungen zur Kindesmisshandlung und damit kommt es trotz der objektiven Fakten nicht mehr vor. So schnell lässt sich also die UN-Kinderrechtskonvention und deren unmissverständliche Implementation in das Bürgerliche Gesetzbuch aushebeln.

Jetzt müssen die Eltern nur noch im Wege eines verschärften Nachhilfeunterrichts lernen, dass ihre Kinder unverhandelbares Staatseigentum sind, über welches ausschließlich der Staat gebietet und nicht mehr die Eltern. Dann ist wieder alles im Einklang mit dem Verwaltungsrecht, in dem das Kindeswohl schlicht und einfach nicht vorkommt und deshalb auch keine Berücksichtigung finden muss. Die Kinder werden also gemäß “staatlicher Erkenntnis” verwaltet. So einfach geht das. Die Debatte bezüglich der Zuständigkeit ist noch nicht gänzlich beendet.

Akademischer Streit um die Zuständigkeit beim Kindeswohl

Einige Familienrichter werden bereits politisch verfolgt, weil sie sich für zuständig erklärt haben. Brav und artig stützen einige Gerichte demnach die Verwaltungsrechtsthese bezüglich des Geschehens in den Schulen. Andere Gerichte können dort gerade nicht den “Bezug zum Kindeswohl” wiederfinden und sehen daher – nach wie vor – die Familiengerichte alleinig in der Pflicht. Siehe hierzu das OLG Karlsruhe (AZ 20 WF 70/21)[Fassadenkratzer]. Im Verdachtsfall hat jedes zuständige Familiengericht zu überprüfen ob und inwieweit eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt … Punkt!

Staatliche Kindesmisshandler fordern StaatsschutzMithin stecken wir in einem akademischen Streit der Zuständigkeiten fest, wer nun auf das Kindeswohl aufzupassen hat. Wären es die Eltern, würde man kurzen Prozess machen … unternimmt dasselbe der Staat, bleibt auch der Prozess aus. Unterdessen werden immer noch, auf staatliche Weisung, Kinder millionenfach misshandelt und traumatisiert, psychische und physische Schäden sind durchaus absehbar.

In vielen Familiengerichten sehen wir förmlich eine “Fluchtbewegung” der Richter in Richtung schützenden Staat, um nicht selbst ins Visier desselben zu geraten. Maul halten und Eltern abwehren ist hier das Mittel der Wahl. Und wie immer, sind auch in diesem Fall die schwächsten Glieder in der Kette die Leidtragenden, die Kinder. Jetzt nachdem wir wissen, dass staatliche Kindesmisshandlung angeblich keine ist, können sich die Lehrer und die Institutionellen beruhigt wieder zurücklehnen und die Maßnahmen des Staates an den Kindern exekutieren. Vielleicht demnächst mit Bodyguard, um der Autorität des Staates vertieft zur Geltung zu verhelfen. Schließlich dient alles dem Gemeinwohl … da kann man nicht so sehr auf die Individualrechte schauen. Das Grundgesetz ist ja ohnehin schon Klopapier. Willkommen in der Reste-Republik.


Quelle: Qpress 


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