Die Aktenführung dient dazu, das Verwaltungshandeln nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Bearbeitung eines Vorganges durch die Verwaltung soll also in der Akte so dokumentiert werden, daß ein mit der Sache nicht vertrauter Leser der Akte nachvollziehen kann, wie und warum es zu der konkreten Verwaltungsentscheidung gekommen ist. Eigentlich sind staatliche Behörden verpflichtet, Vorgänge zu dokumentieren und ihre Akten zu archivieren.
“Die Pflicht zur Aktenführung soll den Geschehensablauf wahrheitsgetreu und vollständig dokumentieren und dient damit in zweifacher Weise der Sicherung gesetzmäßigen Verwaltungshandelns. Die Dokumentation soll den Geschehensablauf so, wie er sich ereignet hat, in jeder Hinsicht nachprüfbar festhalten. Sie soll hierbei nicht lediglich den Interessen der Beteiligten oder der entscheidenden Behörde dienen, sondern auch die Grundlage für die kontinuierliche Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht und für die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns bilden. Damit wirkt die Pflicht zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Aktenführung zugleich auch präventiv insofern auf das Verwaltungshandeln ein, als sie die Motivation zu allseits rechtmäßigem Verwaltungshandeln stärkt und rechtswidriges Verwaltungshandeln erschwert. Diese Sicherung gesetzmäßigen Verwaltungshandelns durch wahrheitsgetreue und vollständige Aktenführung dient auch dem Schutz derjenigen Beteiligten, deren persönliche Daten in den Akten festgehalten sind und über die die Akten gegebenenfalls Nachteiliges oder Belastendes auch enthalten; sie werden durch die wahrheitsgetreue und vollständige Dokumentation des Geschehensablaufs in der dargelegten Weise vor nicht rechtmäßigem Verwaltungshandeln geschützt” (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1988 – 1 B 153/87 –).
Die Akten sind – so das Bundesverfassungsgericht – „die Grundlage allen weiteren behördlichen Handelns und müssen daher vollständig sein,” soll die Behörde „ihrer aus der Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht zur Objektivität nachkommen können. Die Vollständigkeit der Akten hängt dabei nicht von der inhaltlichen Beurteilung der erlangten Informationen ab. Das gilt auch, soweit es sich um eigene Bewertungen der mit der Sache befassten Bediensteten aus ihrer im Zeitpunkt der Niederschrift bestehenden Sicht der Dinge handelt. Anders wäre es allein, wenn die Wertungen, Mitteilungen usw. bereits im Zeitpunkt ihrer Aufnahme” in die Akten durch die Behörde “nach deren eigener Kenntnis fehlerhaft oder unhaltbar wären”. Dann gebietet “die Vollständigkeitspflicht” den Behörden “auch, schon in diesem Stadium die ihnen gegenüber deutlich gewordene abweichende Sicht der Betroffenen auch ohne förmlichen Antrag” in den Akten “festzuhalten“ (Beschluss vom 06. Juni 1983 – 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83 –).
In einschlägigen Verwaltungsvorschriften der Länder (hier Berlin) heißt es: „Über bedeutsame Vorgänge (z.B. Telefonate, Besprechungen, Einzelweisungen, Prüfungen, Besichtigungen, Ergebnisse von Dienstreisen), sind Vermerke anzufertigen“. Diese Vorschrift verhindert, dass bedeutsame Vorgänge in einem Verwaltungsverfahren der schriftlichen Dokumentation entzogen werden, indem man sich nur mündlich austauscht.
Da sind wir beim bösen Telefon von vdL. Sowohl in ihrer Zeit als Verteidigungsminister als auch als Kommissionspräsidentin sind Funktelefondaten weggekommen. Das betraf angeblich Beschaffungsvorgänge, z.B. für Kóronaspritzen und Berater.
Das Ärzteblatt berichtete am 28.01.2022 aus Brüssel: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen steht im Zusammenhang mit dem Coronaimpfstoffdeal mit Pfizer unter Druck. Die EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly warf von der Leyen heute einen „Missstand in der Verwaltungstätigkeit“ ihrer Behörde vor.
Sie wies die Kommission zugleich an, Textnachrichten an den US-Pharmariesen offenzulegen, die die Presse angefordert hatte. Darin soll es um Einzelheiten der Impfstofflieferungen durch Pfizer gehen. Die EU-Ombudsfrau mit Sitz in Straßburg untersucht Bürgerbeschwerden über Missstände in der Verwaltung der EU. In diesem Fall hatte sich ein Journalist an O’Reilly gewandt.
Er hatte von der Kommission Aufschluss über vertrauliche Textnachrichten von der Leyens gefordert, nachdem die New York Times im April 2021 über SMS zwischen der Kommissionschefin und Pfizer-Geschäftsführer Albert Bourla berichtet hatte. Von der Leyens Behörde erklärte jedoch, solche Nachrichten würden nicht archiviert.
„Die Untersuchung der Ombudsstelle ergab, dass die Kommission das Kabinett der Präsidentin nicht ausdrücklich gebeten hatte, nach Textnachrichten zu suchen“, erklärte nun das Büro O’Reillys. Es sei also gar nicht erst versucht worden herauszufinden, ob die SMS überhaupt noch existierten. „Dies entspricht nicht den Erwartungen an die Transparenz- und Verwaltungsstandards der Kommission“, kritisierte O’Reilly.
„Nicht alle Textnachrichten müssen registriert werden, aber sie fallen eindeutig unter das EU-Transparenzgesetz. Daher sollten relevante Textnachrichten erfasst werden. Es ist nicht glaubwürdig, etwas anderes zu behaupten“, hieß es in der Stellungnahme weiter. Die Ombudsfrau forderte die Kommission deshalb auf, „eine umfassendere Suche nach den entsprechenden Nachrichten“ in die Wege zu leiten.
Zur Berateraffäre im Kriegsministerium schrieb das Handelsblatt: Handydaten von Ursula von der Leyen sollten als Beweismittel in der Berateraffäre dienen. Doch laut Berichten wurden sie von beiden Diensthandys gelöscht – teilweise wohl von der Ministerin selbst.
Verflixtes Telefon.
Nun hat Küstenbarbie noch einen draufgesetzt: Zur Gründung der Umweltstiftung ist die ganze Akte weg. Nun gibt es ja in anderen Behörden auch Schriftverkehr: Die Akte im Finanzamt fehlt ebenfalls. Da fehlt dem erfahrenen Aufklärer der Glaube an Zufall oder Schlamperei. Es ist nicht ausgeschlossen, daß sich in den Ministerien und Behörden roter Fils oder gar Stasifils ausgebreitet hat.
Offensichtlich soll mit dem Aktenschwund verschleiert werden, daß die SPD von schillernden ausländischen Mächten gesteuert wird. Da ist zum einen das Weltwirtschaftsforum, das in Richtung Windmühlen Druck auf CDU, SPD und Grüne ausübte. Zum Beispiel über Greta und die faschistoiden Systemmedien. Da ist zum anderen Rußland, das die von Dr. M. hochgejubelte Präferenz für Gas nutzte, um wirtschaftliche Vorteile zu ernten.
Aktuell ist die SPD schon wieder Spielball von Ausländern. Die energiepolitische Karre ist in den Dreck gefahren, und zum Überleben energieintensiver Industrien kommt man nicht drumrum, weiter russisches Gas zu kaufen. Da läßt sich die SPD schon wieder reinreden: Dieses Mal von Biden. Es wird Zeit, daß die Regierung endlich mal deutsche Interessen vertritt. Es ist allerhöchste Eisenbahn für die Herstellung eines vernünftigen Energiemixes unter Einbeziehung einheimischer Ressourcen und Kernkraft für die Grundlast.
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Was ich geschrieben habe das hab ich vertraulich den Deutschen hingelegt und nun steht es die ewige Zeit. Manches hab ich gefehlt in meinem Leben, doch keinen hab ich belistet.“ (Geh. Rath v. Goethe)
Kommentare
2 Antworten zu „SPD und CDU als kriminelle Vereinigungen?“
Das Bestreben von „Küstenbarbie“ Schwesig, Nordstream II zu retten, war zunächst einmal IM INTERESSE DEUTSCHLANDS, und zwar ohne Wenn und Aber !
Hätte die kriminelle US-Kabale die Energielieferung aus Russland nicht mit böser Schädigungsabsicht sabotiert, ginge es uns allen jetzt wesentlich besser.
Das sei an dieser Stelle einmal ausdrücklich festgestellt !
Davon zu trennen sind verschiedene Mauscheleien, die möglicherweise stattgefunden haben. Diese sind – objektiv und formell betrachtet – natürlich nicht in Ordnung.
Andererseits: Warum haben sie denn überhaupt stattgefunden ? Sie haben stattgefunden, um den KRIMINELLEN und BÖSARTIGEN Machenschaften der US-Kabale etwas entgegenzusetzen.
DAS sollte man bei der Bewertung und Beurteilung dieser Geschichte nicht übersehen und auch nicht geringschätzen.
Ich würde DESHALB nicht den Stab brechen, über Küstenbarbie !
Im katholischen Glaubenssystem spricht man von der Notlüge, sie ist ausdrücklich erlaubt.