Neuwahlen: Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

Alle reden und schreiben darüber, dabei sind Neuwahlen in Deutschland nicht so ohne weiteres möglich. Ai-Robot erklärt die möglichen Szenarien:

  1. Auflösung des Bundestages:
    • Nach Artikel 68 des Grundgesetzes (GG) kann der Bundeskanzler dem Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Wenn eine Mehrheit der Bundestagsmitglieder ihm nicht das Vertrauen ausspricht und keine neue Mehrheit für einen anderen Kanzler finden kann, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen. Anschließend müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.
  2. Gescheiterte Kanzlerwahl:
    • Nach Artikel 63 GG wird der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt. Findet in drei Wahlgängen kein Kandidat eine Mehrheit, kann entweder eine Minderheitsregierung gebildet werden oder der Bundespräsident löst den Bundestag auf, woraufhin Neuwahlen folgen müssen.
  3. Konstruktives Misstrauensvotum:
    • Artikel 67 GG ermöglicht es dem Bundestag, den Bundeskanzler abzuwählen, wenn gleichzeitig ein Nachfolger bestimmt wird. Scheitert der Nachfolger im Amt, kann dies ebenfalls zu Neuwahlen führen.
  4. Selbstauflösung des Bundestages:
    • Eine Selbstauflösung ist im Grundgesetz nicht vorgesehen, wurde aber in der Vergangenheit über die Vertrauensfrage praktiziert.
  5. Verfassungsänderung:
    • Theoretisch könnten durch eine Verfassungsänderung, die eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erfordert, weitere Gründe für Neuwahlen geschaffen werden.

Diese Mechanismen sind Bestandteile des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland und sollen sicherstellen, dass Regierungshandeln stets eine Legitimation durch den Bundestag besitzt.


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Kommentare

8 Antworten zu „Neuwahlen: Diese Bedingungen müssen erfüllt sein“

  1. Ralf.Michael

    Wenn ich schon das Wort “ Bundespräsident “ höre, schwillt mit gewaltig der Kamm ! Wenn der BuPrä mitmischt wird das Nix….

  2. Rumpelstilzchen

    Zitat:“Diese Mechanismen sind Bestandteile des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland und sollen sicherstellen, dass Regierungshandeln stets eine Legitimation durch den Bundestag besitzt.“

    Kann eine reGIERung, ganz gleich nach welchem Modus sie in ihr Amt – de facto unverdient anti-demokratisc, nicht „nur“ am Volkswillen vorbei, sondern diesem diametral exakt entgegenstehend gespült/gehievt wurde/wird – überhaupt sich einer – wie auch immer gearteten – Form von demokratischer „Legitimation“ berühmen ?

    Das dürfte wohl die alles entscheidende Kernfrage sein, die es zu hier zuvörderst zu beantworten gilt.

    Wenn man bedenkt, dass mögliche Delegitimations-Nachfolger der Ampel-Hampel eine neuerliche Hampelianer-Koalitions-Katastrophe aus den real existierenden Volksverrätern von der Altparteien-Resterampe sein werden, beantwortet sich demnach diese der Demokratie zentral innewohnende Legitimationsfrage von selbst.

    1. Im EU-Parlament wurde das Mikrofon einer AfD-Abgeordneten stummgeschaltet, nachdem diese EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) als „korrupt“ bezeichnet hatte. Dabei war erst kürzlich bekannt geworden, dass die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) wegen möglicher Korruption gegen von der Leyen ermittelt (Apollo News berichtete).

      Das erwähnte auch die AfD-Abgeordnete Christine Anderson am 13. April in ihrer Rede zu den Impfstoffverhandlungen zwischen der EU-Kommission und Pfizer. Sie sagte wörtlich, es sei „schlimm genug, dass die Kommissionspräsidentin korrupt ist. Ein Parlament aber, das diese Korruption deckt, ist es ebenso.“

      Schon während der letzten Worte griff Parlamentspräsidentin Roberta Metsola ein und übertönte Anderson mit den Worten „das reicht, nicht weiter“. Daraufhin wird das Mikrofon der AfD-Abgeordneten abgeschaltet, die Rede von Anderson ist im Saal nicht weiter vernehmbar.

      Der Ansprache der AfD-Politikerin sollte ein kurzfristiger Antrag auf Änderung der Tagesordnung „zur Aufklärung der Impfstoff-Deals zwischen EU-Kommission & Big Pharma“ folgen, schrieb Anderson auf X. Nachdem das Mikrofon der Kauffrau abgeschaltet wurde, kam es aber direkt zur Abstimmung über den Antrag, der innerhalb von sechs Sekunden abgelehnt wird. Anschließend vertagt sich das Parlament in die Pause.

      Anderson bekommt keine Chance, ihre Rede zu vervollständigen. In Mitschnitten des Vorgangs ist zu hören, wie einige Parlamentarier die Zensur der AfD-Politikerin durch Beifall bejubeln. Während der Abstimmung ist zu vernehmen, wie ein EU-Abgeordneter scheinbar an Anderson gerichtet ruft: „Weil wir nicht hören möchten, was Sie zu sagen haben.“

      Zuvor hatte Anderson in ihrer Rede noch die „von der Leyen-Manier“ beschrieben, die man früher auch „Vetternwirtschaft“ nannte. Der Kommissionspräsidentin wird nachgesagt, Impfstoffverträge mit Pfizer-CEO Albert Bourla im Frühjahr 2021 per SMS ausgehandelt zu haben. Es ging wohl um 35 Milliarden Euro. Von der Leyen soll die betreffenden Nachrichten anschließend gelöscht haben, die EPPO ermittelt auch wegen der Vernichtung von Beweismaterial.

  3. Wer sagt denn, dass es künftig überhaupt noch Bundestagswahlen gibt?
    In den MSM werden gerade die Opferungen von einigen Politikern vorbereitet. Die hatten natürlich dann alleine Schuld für alles was war und für alles, was noch kommt.
    Eine kleine Ampelpartei muss ausscheiden, bisher sah es nach den Grünen aus, aber auch die FDP drängelt sich kräftig voran.
    Als großer Retter kommt dann die Blackrock-Organisation mit Friedrich Merz.
    Leider muss danach der Notstand ausgerufen werden, die „Kriegswirtschaft“ macht es möglich.
    Das war es dann mit Wahlen, jedenfalls für einen sehr langen Zeitraum.

  4. im Ernst ?
    „Bestandteile des demok rattischen Systems der Bundesrepublik Deutschland und sollen sicherstellen, dass Regierungshandeln stets eine Legitimation durch den Hegemon VSA besitzt.“
    müsste es wohl korrekt heissen.

    1. Rumpelstilzchen

      SO wird ein – delegitimierender – „Legitimations“-Schuh draus !

  5. Von welcher Verfassung ist den im Artikel die rede.?

  6. Steuerskandal
    Behinderung der Scholz-Ermittlungen: Cum-Ex-Staatsanwältin wirft hin

    Anne Brorhilker, die leitende Ermittlerin im Cum-Ex-Skandal, hat ihren Rücktritt eingereicht. Die 50-jährige Oberstaatsanwältin stellte am Montagvormittag ihren Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
    alt
    Henry Albrecht
    @henrywbg_

    Die führende Ermittlerin im größten Steuerskandal Deutschlands, Anne Brorhilker, schmeißt hin. Am Montagvormittag reichte die 50-jährige Oberstaatsanwältin ihren Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ein. Brorhilker leitete eine speziell eingerichtete Hauptabteilung, die sich mit den Cum-Ex-Skandal beschäftigte.

    Seit 2012 war Brorhilker maßgeblich an der Aufklärung der Machenschaften rund um die Warburg-Bank beteiligt. Ihrem Team gelang es wichtige Kronzeugen zu gewinnen, die tiefe Einblicke in die sonst verborgenen Abläufe der Cum-Ex-Geschäfte gaben. Auch die politische Seite des Cum-Ex-Skandals brachte Brorhilkers Abteilung ans Tageslicht. So wurde im Verlauf der Ermittlungen klar, wie tief die Hamburger Sozialdemokratie in den Steuerskandal verwickelt ist.

    Im Gespräch mit dem WDR erklärte Brorhilker, dass sie mit „Leib und Seele“ Staatsanwältin war. Allerdings störe sie der Umstand, „wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt wird.“ Immer wieder können sich Täter aufgrund von „viel Geld und guten Kontakten“ aus der Schlinge ziehen. Beschuldigte könnten sich in Deutschland „oft aus Verfahren schlicht herauskaufen“, folgerte sie weiter.

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