Kinderrechte sollen die Familie sprengen

 Art. 6, Abs. 2 u. 3 Grundgesetz lauten:

– 2 – Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

– 3 – Gegen der Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Nun möchte die regierende Koalition Kinderrechte als eigenständige Rechte in die Verfassung einfügen. Ausgehend von der Zusammensetzung des Bundestages ist damit zu rechnen, daß die verfassungsändernde 2/3-Mehrheit erreicht wird, sofern nicht jetzt, im Vorfeld der Bundestagswahlen, ein Widerstand entsteht, den die Abgeordneten mit Blick auf die Wiederwahl fürchten müssen.

Ein separates Kinderrecht steht dem Elternrecht in seinem gesamten Geltungsbereich entgegen, also auch dort, wo weder ein Versagen der Erziehungsberechtigten noch eine Verwahrlosung vorliegen. Kinder können dann mit Hilfe des Jugendamtes den Inhalt ihrer Erziehung bestimmen (z.B. in der Pubertät). Und das Jugendamt  kann zur Sicherung der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes jederzeit eingreifen, welches Sprengpotential für die Familie.

eigentlich waren die sogenannten „Kinderrechte längst vom Tisch, nun will sie die deutsche Bundesregierung im Windschatten von Corona doch noch schnell vor der Bundestagswahl im Grundgesetz verankern. Hinter dem harmlos klingenden Begriff verbirgt sich das alte sozialistische Ansinnen, dem Staat unsere Kinder zu überantworten. Dieser Angriff auf die Familie, der ursprünglich von der globalistischen UNO ausging, muss unbedingt abgewehrt werden!

Der Begriff der „Kinderrechte“ tauchte erstmals 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention auf. Seither versuchen Sozialisten weltweit sie in den Verfassungen zu verankern. In Wahrheit handelt es sich aber überhaupt nicht um Rechte von Kindern. So verleugnet die UN-Konvention beispielsweise das Lebensrecht der ungeborenen Kinder, indem behauptet wird, dieses sei nur „angeboren“, nicht etwa gottgegeben, gelte also nicht vor der Geburt. Vielmehr handelt es sich um Zugriffsrechte des Staates auf unsere Kinder. Sonderrechte für Kinder sind auch völlig überflüssig, weil ihnen ohnehin dieselben verfassungsmäßigen Grundrechte (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit) zukommen, wie allen anderen Menschen auch.

https://www.patriotpetition.org/2021/01/22/elternentrechtung-stoppen-keine-pseudo-kinderrechte-im-grundgesetz/

Genau aus diesem Grund weigerte sich noch Anfang 2020 die in Deutschland regierende CDU/CSU-Fraktion, das Lieblingsprojekt der mitregierenden SPD weiter zu verfolgen. Doch nun die Kehrtwende! Die Regierungskoalition hat sich darauf geeinigt, die umstrittenen „Kinderrechte“ jetzt doch wie folgt in Artikel 6 des Grundgesetzes zu verankern:

Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.

Besonders der letzte Satz hatte wohl den Widerstand von CDU und CSU schwinden lassen. Man wägt sich in der trügerischen Sicherheit, die Erwähnung der „Kinderrechte“ würde dadurch zum rein symbolischen Akt, ohne Auswirkung auf die bestehende Rechtslage. Dem ist aber nicht so, wie schon 2019 in einem juristischen Gutachten festgestellt wurde: „Ob eine solche Formulierung [Anm.: die Elternrechte unberührt zu lassen] einen verlässlichen Schutz vor grundlegenden Veränderungen der Rechtsprechung zum Elternrecht bietet, ist gleichwohl zu bezweifeln, weil es für das Bundesverfassungsgericht trotz einer derartigen Formulierung kaum überzeugend sein dürfte, dass sich eine Änderung des Verfassungstextes nicht auf den materiellen Gehalt der Verfassung auswirken soll.

https://www.patriotpetition.org/2021/01/22/elternentrechtung-stoppen-keine-pseudo-kinderrechte-im-grundgesetz/

Bislang ist es so, dass die Erziehung der Kinder gemäß Artikel 6 Grundgesetz allein den Eltern obliegt. Sie entscheiden, welche Werte vermittelt werden. Nur wenn das ganz elementare Wohl der Kinder gefährdet ist, darf der Staat eingreifen. Durch die „Kinderrechte“ würde dieses Kräfteverhältnis zugunsten des Staates verschoben. Er hätte dann bei der Erziehung ein Mitspracherecht und könnte als vorgeblicher „Anwalt“ der Kinder bestimmte, von ihm willkürlich definierte „Rechte“ der Kinder durchzusetzen, sei es ein „Recht auf Impfschutz“ (Zwangsimpfung), ein „Recht auf frühkindliche Bildung“ (Kinderkrippenpflicht), oder ein „Recht auf weltoffene Erziehung“ (Indoktrinierung mit linker Ideologie) – nötigenfalls durch Entzug der Kinder.

Die „Kinderrechte“ sind deshalb nicht nur überflüssig, sondern in höchstem Maße gefährlich für die echten Rechte von Kindern, wie zum Beispiel ihrem Recht, bei ihren Eltern aufwachsen zu dürfen und das Erziehungsrecht der Eltern. Noch kann das Vorhaben der Regierung, sich mittels der „Kinderrechte“ den Zugriff auf unsere Kinder zu sichern, verhindert werden, denn für eine Änderung des Grundgesetzes bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Wenden wir uns deshalb mit anbei stehender Petition an den Deutschen Bundestag und fordern wir die Abgeordneten auf, gegen die Verankerung der sogenannten „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu stimmen. Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition zum Schutz der Familie und gegen die Entrechtung der Eltern.


Quelle: prabelsblog.de



Teilen Sie diesen Beitrag

Wende 2024 jetzt bei Telegram beitreten und mitreden: