20 Polizisten im Beisein dreier Staatsanwälte durchsuchten mit Genehmigung des Landtagsamt – als Präsidentin des Bayerischen Landtags fungiert Ilse Aigner (CSU) – Büros der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag und nahmen mehrere Speichermedien mit – wegen eines angeblichen Verstoßes eines Videos gegen das Urheberrechtsgesetz!
Angeblich wäre von der AfD im Januar 2021 ein Video hochgeladen worden, das gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen habe. In dem bald zwei Jahre alten Video ging es um eine Debatte im Plenum mit Redebeiträgen des AfD-Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn und der FW-Abgeordneten Gabi Schmidt. Der wiederum drei Monate alte Durchsuchungsbeschluss umfasst neben Büros der Fraktion auch solche von mindestens sieben Abgeordneten, die offenbar willkürlich ausgewählt worden waren. Auch ein Büro mit der Bezeichnung „S 313“ ist im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt. Ein Zimmer unter dieser Bezeichnung existiert auf der Ebene der AfD allerdings gar nicht.
Christoph Maier, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bayerischen Landtags äußert sich dazu:
„In der letzten Zeit häufen sich derartige Angriffe. Im Sommer überzog die Staatsanwalt München I den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron mit einem Strafverfahren wegen eines angeblich gezeigten Hitlergrußes und erhob Anklage. Ein Gericht sprach Bystron später frei. Im September wurde die AfD-Zentrale in Berlin durchsucht. Und unlängst untersagte das Verwaltungsgericht München dem Verfassungsschutz, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln abzuhören. Gleichzeitig steigen die Umfragewerte der Alternative für Deutschland.
Je mehr die AfD an Zustimmung in der Bevölkerung gewinnt, desto heftiger soll sie anscheinend bekämpft werden. Getroffen wurde diesmal die bayerische AfD-Fraktion. Gemeint sind aber alle oppositionellen Bürger!
Wir werden jedenfalls weiterhin demokratischen Widerstand leisten!“
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Ulrich Singer, ist ebenso empört:
„Wir haben heute eine neue Eskalationsstufe der politischen Einschüchterung mitten im Bayerischen Landtag erlebt. Die Münchner Staatsanwaltschaft hat mit einem Großaufgebot von Kriminalbeamten alle Räume unserer Fraktion durchsucht. Hierbei wurden rechtswidrig auch die Räume der durch Immunität geschützten Landtagsabgeordneten betreten.
Diese absolut unverhältnismäßige und unzweifelhaft politisch motivierte Aktion gegen eine Oppositionspartei offenbart nicht nur die Nervosität der übrigen Parteien angesichts der Landtagswahlen im kommenden Jahr, sondern zeigt, wie weit die Staatsregierung geht, um unliebsame Kritiker einzuschüchtern. Der Einsatz eines Großaufgebots der staatlichen Macht wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in einem Landtagsvideo ist offensichtlich eine Ersatzhandlung nach der gerichtlich angeordneten Aufhebung der Beobachtung durch den Verfassungsschutz.
Als Fraktion werden wir selbstverständlich mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese unrechtmäßige Durchsuchung vorgehen. Insbesondere die Vorgehensweise in den Räumen der Landtagsabgeordneten werden wir nicht unbeantwortet lassen. Diese Aktion war eines Rechtsstaates unwürdig.“
Kommentare
7 Antworten zu „Hausdurchsuchung bei bayrischer AfD-Fraktion wegen eines Videos“
Und genau deswegen werden wir keine Nazis wählen, sondern die AFD. Gott behüt euch.
Das wundert mich nicht und dann noch Masken auf damit man sie nicht erkennt.
Was politisch in Deutschland abläuft ist eine Sauerei, totale Kontrolle aber die Migranten zählen mehr wie Deutsche👎😡🤮🤮😵💫😵💫 nur ein Beispiel
Der kriminelle Staat hat mal wieder ein Zeichen gesetzt.
Schandbarer Unrechts-Staat, der so mit der Opposition umgeht !
Der Bayrische Justizminister von Södolfs Gnaden, Georg Eisenreich, CSU, und der Staatsanwalt, der diese Durchsuchung auf Weisung des CSU-Amigos veranlasst hat, gehören wegen Rechtsbeugung vor Gericht !
Selbst wenn es einen Verstoss gegen Urheberrechte gegeben haben sollte, kann dies nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit keinesfalls rechtfertigen, dass deswegen die Büros von durch Parlamentarier-Immunität aus gutem Grund geschützten demokratisch gewählten Volksvertretern von Polizei-Sturmtrupps überfallen werden.
Es wird immer deutlicher, dass Deutschland zum Unrechts-Staat mutiert, in dem auch die Justiz missbraucht wird und in dem sich willfährige Teile der Justiz missbrauchen lassen, um Kritiker und Opposition einzuschüchtern und mundtot zu machen.
Man sollte meinen, dass Staatsanwälte und Polizei auch in Bayern genug damit zu tun hätten, gegen ISlamistische Mordhetzer und Hassprediger, in- und ausländische Kriminelle, Pharma-Betrüger und auch gegen korrupte Politiker, die Grundrechte schleifen und Milliarden Steuergelder veruntreuen, zu ermitteln und diese vor Gericht zu bringen.
Anstatt aber ihrer Aufgabe gerecht zu werden, die Menschen vor Unrecht zu schützen, kriechen Teile der Justiz anscheinend lieber den ReGIERenden in den ….. , das ist ja auch bequemer und hilft dem eigenen Fortkommen mehr, als für Recht und Gerechtigkeit einzustehen.
Wer sich noch fragt, wie die Nazi- und DDR-Schandjustiz möglich war, die Mechanismen des Anschleimens an die Machthaber kann man auch heutzutage studieren !
Wir sollten Preise vergeben für aufrechte Juristen, die Recht und nicht Unrecht anwenden.
Mein Favorit für die erste Preisvergabe ist der Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar, der mit einstweiliger Anordnung die Maskenpflicht, das heisst willkürliche und schädliche Corona-Schikanen für Grundschul-Kinder aufhob und seither die ganze Härte des Unrechts-Staats zu spüren bekommt.
wer fragt sich eigentlich immer noch, wie 1933 möglich war??
Ilse Aigner brachte am 11.02.2003 zusammen mit ihrer CDU/CSU-Fraktion den Antrag „Europa und Amerika müssen zusammenstehen“ im Bundestag ein, in welchem mit schwülstigen, verlogenen Phrasen und mit unverhohlenen Drohungen für einen militärischen Überfall auf den Irak unter Beteiligung der BRD geworben wird (vgl. Bundestags-Drucksache 15/421 vom 11.02.2003). Hier einige Auszüge:
„Die wahren Bande zwischen den Vereinigten Staaten und Europa sind die Werte, die wir teilen: Demokratie, persönliche Freiheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Diese Werte überquerten den Atlantik mit jenen Menschen, die von Europa aufbrachen, um beim Aufbau der USA zu helfen.“ [In dieser durch und durch verlogenen und schwachsinnigen Formulierung liegt eine strafbare Billigung des Völkermordes an den Indianern!]
„Regierungen und Völker in den Vereinigten Staaten und Europa haben diese Prinzipien mit aller Entschlossenheit verteidigt und somit die Kraft ihrer Überzeugungen bewiesen.“ [Das ist bzgl. der USA-Regierung eine dreiste Lüge und damit nicht nur die Verbreitung von Fake-News, sondern eine strafbare Billigung sämtlicher USA-Verbrechen!]
„Zum großen Teil dank des Muts, der Großzügigkeit und der Weitsicht der Amerikaner wurde Europa im 20. Jahrhundert gleich zwei Mal von Tyrannei befreit: von Nazi-Herrschaft und Kommunismus.“ [Das ist eine Billigung des Bombenholocaust und eine weitere Lüge, denn vom Kommunismus haben sich die Völker Osteuropas selbst befreit! Die Weltverschwörergruppen, die im Hintergrund die Fäden zogen, haben zuvor die Installation kommunistischer Regime im Osten gefördert!]
„Das transatlantische Verhältnis darf der anhaltenden Bedrohung der Weltsicherheit durch das irakische Regime nicht zum Opfer fallen.“ [Die Hauptbedrohung des Weltfriedens ging seit dem II. Weltkrieg immer von den USA, England, Frankreich und dann auch von Israel aus!]
„Das irakische Regime und seine Massenvernichtungswaffen sind eine klare Bedrohung für die Weltsicherheit. Vor allem die Vereinten Nationen haben diese Gefahr erkannt. Wir alle sind der Resolution 1441 des Uno-Sicherheitsrats verpflichtet.“ [Der sogenannte „UNO-Sicherheitsrat“ hat keinerlei demokratische Legitimation, er ist das selbstmandatierte Werkzeug der Atommächte und ihrer Satellitenstaaten!]
„Auf diese Weise haben wir klar, fest und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass wir die Welt von der Gefahr der Massenvernichtungswaffen Saddam Husseins befreien wollen. Gemeinsam müssen wir darauf bestehen, dass sein Regime entwaffnet wird.“ [Hier haben wir die erste strafbare Kriegsdrohung! Bemerkenswert ist die Forderung, den Irak insgesamt zu entwaffnen, also als selbständigen Staat zu beseitigen!]
„Die Solidarität, der Zusammenhalt und die Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft sind unsere größte Hoffnung, dieses Ziel auf friedlichem Wege zu erreichen.“ [Das ist die scheinheilige Bemäntelung der kriegerischen Absichten der selbsternannten „internationalen Gemeinschaft“ und der Antragsteller!]
„Die Kombination aus Massenvernichtungswaffen und Terrorismus stellt eine Bedrohung mit unkalkulierbaren Folgen dar.“ [Hier soll wahrheitswidrig suggeriert werden, Saddam Hussein hätte irgend etwas mit den CIA/FBI/Mossad-Anschlägen vom 11.09.2001 zu tun!]
„Die Resolution 1441 ist Saddam Husseins letzte Chance für eine Entwaffnung mit friedlichen Mitteln. An ihm liegt es, eine größere Konfrontation zu vermeiden. [Hier haben wir die zweite strafbare Kriegsdrohung!]
„Bedauerlicherweise haben die Uno-Inspektoren in dieser Woche bestätigt, dass sein wohl bekanntes Verhaltensmuster der Täuschung, der Leugnung und der Unwilligkeit, sich der Resolution des Uno-Sicherheitsrats zu beugen, ungebrochen ist.“ [Da keine Massenvernichtungswaffen gefunden wurden, wird einfach behauptet, sie würden versteckt – Beweislast beim Beschuldigten!]
„Europa liegt nicht im Streit mit dem irakischen Volk, dem ersten Opfer des derzeitigen brutalen Regimes im Irak.“ [Was für eine faustdicke und niederträchtige Lüge: Man denke nur an das grausame Irak-Embargo der „demokratischen Weltgemeinschaft“ mit 1,5 Millionen toten Irakern!]
„Unser Ziel ist die Wahrung von Frieden und Sicherheit in der Welt, indem wir sicherstellen, dass dieses Regime seine Massenvernichtungswaffen aufgibt. Unsere Regierungen haben die gemeinsame Verantwortung, sich dieser Bedrohung zu stellen. Tatenlosigkeit hieße, unseren eigenen Bürgern und der gesamten Welt den Rücken zuzukehren.“ [Die dritte strafbare Kriegsdrohung!]
„Die Charta der Vereinten Nationen verpflichtet den Sicherheitsrat, weltweit Frieden und Sicherheit zu bewahren. Um das zu leisten, muss der Sicherheitsrat seine Glaubwürdigkeit erhalten, indem er fest zu seinen Resolutionen steht. Wir können einem Diktator nicht erlauben, diese Resolutionen systematisch zu verletzen. Andernfalls verliert der Sicherheitsrat seine Glaubwürdigkeit. Dies schadet dem Weltfrieden. [Die vierte strafbare Kriegsdrohung! Der Sicherheitsrat hat seine „Glaubwürdigkeit“ schon längst verloren durch die jahrzehntelange Boykottierung sinnvoller Resolutionen gegen den israelischen Terror durch die USA!]
„Wir sind zuversichtlich, dass der Sicherheitsrat seiner Verantwortung gerecht wird.“ [Die fünfte strafbare Kriegsdrohung!]
„Wenn der Irak diese Gelegenheit zur friedlichen Entwaffnung nicht ergreift, trägt er die Verantwortung für alle Konsequenzen. Die Zeit läuft ab.“ [Die sechste strafbare und besonders anmaßende Kriegsdrohung!]
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ihr künftiges Verhalten in dieser Frage voll und ganz an allen Teilen dieser Erklärungen auszurichten und die Geschlossenheit der Europäer insbesondere in einer gemeinsamen Haltung mit den anderen EU-Partnern im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zum Ausdruck zu bringen. [Anstiftung zur Beteiligung der BRD am Angriffskrieg gegen den Irak!]
„Berlin, den 11. Februar 2003
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion“
Am 13.02.2003 stimmten Ilse Aigner und ihre Komplizen im BRD-Bundestag für diese Drucksache. (Bundestags-Protokoll vom 13.02.2003 S. 1910)
Ich nehme zu diesem ungeheuerlichen Vorgang rechtsgutachterlich wie folgt Stellung: Nach der damaligen Rechtslage ist Ilse Aigner nebst ihren in den vorgenannten Dokumenten aufgelisteten Mittätern wegen versuchter Anstiftung der Bundesregierung zur Beteiligung der Bundesrepublik an einem Angriffskrieg, §§ 30 Abs. 1 Satz 1, 80, 23 Abs. 1 u. 2, 12 Abs. 1, 49 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3, 1. Var. StGB zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zu verurteilen, wegen der enormen Schwere der Tat und des gemeinschaftlichen Vorgehens der Beteiligten sind sechs bis zehn Jahre angemessen. Das Vermögen dieser Personen ist einzuziehen und zur Sühneleistung für das irakische Volk heranzuziehen, § 43a Abs. 1 StGB. Zur Sühneleistung für das irakische Volk heranzuziehen ist auch die Arbeitskraft der genannten Personen, und zwar am Ort des Angriffskrieges, zu dessen Unterstützung die Bundesregierung angestiftet werden sollte, § 56b StGB. Die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder abzustimmen, sind auf Dauer abzuerkennen, § 92a StGB. Die Tat stellt auch ein Aufstacheln zum Angriffskrieg, § 80a StGB, sowie eine öffentliche und – im wahrsten Sinne des Wortes – friedensgefährdende Billigung eines Völkermordes dar, §§ 140 Ziff. 2, 126 Abs. 1 Ziff. 2, Var. 3 StGB. Letztere ist gegeben, weil mit der rückhaltlosen Billigung der Irak-Politik der USA auch das von den USA angezettelte und vollkommen rechtswidrige Embargo gebilligt wird, welches seit 1991 das Leben von wenigstens 1,5 Millionen Irakern (darunter mindestens 500.000 Kinder) gefordert hat. Gleichfalls umfaßt von dieser strafbaren Billigung ist der Einsatz von Urangeschossen auf dem Gebiet des Irak mit der Folge von Krebserkrankungen, Leukämie und Mißbildungen in der Gegend von Basrah, v.a. bei Kindern.
Hinzu kommt eine Strafbarkeit wegen propagandistischer Beihilfe zum Angriffskrieg, Völkermord etc.
Die genannten Straftaten werden in der Bundesrepublik z.Zt. aus politischen Gründen nicht verfolgt. Es herrscht daher bzgl. dieser Taten ein Stillstand der Rechtspflege, weshalb alle diesbezüglichen Verjährungsfristen, sofern hier überhaupt eine Verjährung in Betracht kommt, unterbrochen sind.
Die Bestimmung des Artikels 46 Abs. 2 Grundgesetz über die sogenannte parlamentarische Immunität findet als illegaler Freibrief für die straflose Begehung von Verbrechen im Parlament keine Anwendung. Eine Berufung auf sie wäre ohnehin rechtsmißbräuchlich – vor allem im Hinblick auf die von der gleichen Tätergruppe zu verantwortende
a) massive Einschränkung der eigentlich nach dem Grundgesetz verbrieften Meinungs- und Zensurfreiheit gegenüber völlig legalen Äußerungen rechtschaffener Bürger oder
b) der frechen Mißachtung der parlamentarischen Immunität von Oppositionspolitikern!
Kleine Korrektur: Aigner und Komplizen stehen bzgl. der Abstimmung zur Drucksache 15/421 vom 11.02.2003 im Bundestags-Protokoll vom 13.02.2003 nicht auf S. 1910, sondern auf den Seiten 1914 und 1915.
Die namentliche Abstimmung auf den Seiten 1910 bis 1911 bezieht sich auf einen noch viel bösartigeren Antrag mit lauter konkreten Einzelmaßnahmen zum beabsichtigten Überfall auf den Irak, für den Ilse Aigner ebenfalls stimmte:
Deutscher Bundestag Drucksache 15/434 vom 13.02.2003:
„Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, (…) für den Fall, dass eine Erzwingung der Resolution 1441 des Sicherheitsrats mit militärischen Mitteln unausweichlich werden sollte, gemeinsam mit unseren Partnern in der EU diese Maßnahmen im Rahmen unserer Möglichkeiten – wie mit AWACS-Flugzeugen, MEDEVAC-Kräften, ABC-Spürpanzern, Patriot-Abwehrsystemen, der Gewährung von Überflugrechten, dem Schutz der amerikanischen Basen in Deutschland und mit Schiffen im persischen Golf – zu unterstützen und dabei die verfassungsmäßigen Rechte des Deutschen Bundestages zu wahren. Berlin, den 13. Februar 2003 Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion“.
Der Angriffskrieg, der Völkermord und die BRD-Beihilfe dazu haben tatsächlich stattgefunden, also ist die Strafbarkeit wg. Anstiftung zur Beihilfe bzw. wg. Beihilfe OFFENKUNDIG, ZWEIFELSFREI und UNLEUGBAR gegeben.