Die Affäre Thomas Krüger: Ein Symptom der Willkür.

Der Fall des Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), Thomas Krüger, der sich erdreistete, die AfD pauschal zu diffamieren, offenbart mehr als einen bloßen Skandal. Er zeichnet das Bild einer Regierung, die mitunter Gesetze nach Gutdünken auslegt. Die Abgeordneten Dr. Götz Frömming und Martin Renner (AfD) reichten eine sorgfältig begründete Dienstaufsichtsbeschwerde beim Innenministerium ein. Die Antwort darauf war nichts weniger als ein Affront.

Die Provokation von Herrn Staatssekretär Engelke: Ein Angriff auf die Grundfesten der Rechtsstaatlichkeit.

Staatssekretär Engelke hätte die Verantwortung, den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) an seine parteipolitische Neutralität zu erinnern. Doch er entschied sich für einen Pfad der Überheblichkeit. Krügers provokative und spaltende Äußerungen, die dem linken Diskurs Vorschub leisten sollten, wurden von ihm nicht nur geduldet, sondern vielmehr gerechtfertigt. Hass und Hetze aus der Feder einer Behörde? Für Engelke offenbar kein Problem.

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Juristischer Drahtseilakt der Regierung

Die Antwort des Innenministeriums, verfasst von Staatssekretär Hans-Georg Engelke, entpuppte sich damit als ein Meisterwerk juristischer Sprachakrobatik. Sie leugnet, dass Herr Krüger seine Dienstpflichten verletzt habe, und argumentierte, der Beamte sei berechtigt, öffentlich wertende Stellungnahmen abzugeben. Dürfen wir auch auf eine ebenso hämische Kritik an der Ampelregierung gespannt sein, für die es tausend Gründe gäbe? Ein Tabu. Die Regierung balanciert auf dem schmalen Grat des Rechts, und Engelke führt Regie.

Skandal um eisernes Dienstrecht: Ein Affront gegen die Demokratie,

Der eigentliche Skandal liegt in der unverhohlenen Missachtung der Regelungen von Beamtengesetzen (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG § 33 Grundpflichten) und des Bundesbeamtengesetzes BBG § 60. Die Demokratie erleidet irreparable Schäden, wenn Gesetze selbst von Behörden ignoriert werden. Diejenigen, die sonst am lautesten „Demokratie“ proklamieren, versagen, wie man hier sehen kann, bei der kleinsten Bewährungsprobe.

Ein Präzedenzfall, der nachwirkt.

Es handelt sich hier nicht bloß um eine Äußerung eines einzelnen Beamten, sondern um die Integrität unserer Rechtsstaatlichkeit. Der Präzedenzfall, der mit diesem Fall geschaffen wurde, wird noch lange nachwirken, während die Häme des Herrn Krüger bald in Vergessenheit gerät. In einer Zeit, in der die Begriffe “Rechtsstaat” und “Demokratie” so oft in den Mund genommen werden, offenbart die Stellungnahme des Herrn Staatssekretärs eine deutliche Missachtung des Anliegens der AfD-Abgeordneten Frömming und Renner.

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Bericht auf O24 über die gegenständliche Dienstaufsichtsbeschwerde.



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