Bäckerhandwerk: „Was tun mit Impfverweigerern?“ – Entgelt einbehalten!

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. klärt in seinem Newsletter „Krusten und Krumen“ darüber auf, wie Arbeitgeber mit Mitarbeitern umgehen sollen, die sich nicht impfen lassen wollen.


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So könne zum Beispiel das Entgelt als Druckmittel benutzt werden, wenn ein Ungeimpfter in Quarantäne muss.

Auszug:

„In diesem Newsletter erläutern wir Ihnen, wie Sie mit Mitarbeitern umgehen, die sich nicht impfen lassen wollen. Selbstverständlich steht es jedem frei, sich nicht impfen zu lassen. Allerdings kann es dann auch sein, dass jemand, der eine Impfung trotz Möglichkeit ablehnt, die sich daraus ergebenden Konsequenzen tragen muss und im Fall einer Quarantäne kein Entgelt mehr erhält. 

Hinzu kommt, dass wir als Gemeinschaft die Pandemie nur besiegen, wenn sich alle beteiligen. Viele haben sich im vergangenen Jahr stark zurückgenommen und auf vieles verzichtet. Arbeitgeber haben vieles auf sich genommen, den Betrieb sicher durch die Krise zu führen und die Arbeitsplätze zu sichern. Wir denken, dass jeder seinen Teil beitragen und sich impfen lassen sollte, sobald das möglich ist.“ Quelle

Durch ein Musteraushang (s. Screenshot oben) soll Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt werden:

Aushang

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wir appellieren an Sie, die Möglichkeit zu nutzen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Sollte es in der Belegschaft zu einer Anordnung von Quarantäne kommen, sind wir nicht verpflichtet, denjenigen, die sich trotz Möglichkeit der Impfung nicht haben impfen lassen, für die Dauer der Quarantäne Entgelt zu zahlen.

Gez. die Betriebsleitung

Ganz konkret werden die Arbeitgeber über die aktuelle Rechtslage aufgeklärt und wie sie sich absichern können: 

  1. Schließen Sie, sofern noch nicht geschehen, § 616 BGB durch schriftliche Vereinbarung mit dem Mitarbeiter aus (siehe dazu die Ausführungen und die Musterformulierung oben unter Buchstabe a). 
  2. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter mit dem nachfolgenden Aushang darüber, dass Sie im Fall einer Quarantäneanordnung durch die Behörde denen, die sich trotz Möglichkeit der Impfung nicht haben impfen lassen, kein Entgelt zahlen müssen.  
  3. Stellen Sie den Mitarbeitern da, wo es nötig ist, zum Nachweis der Impfberechtigung eine Arbeitgeberbescheinigung aus. Ein Muster hierfür erhalten Sie über Ihre Innung oder Ihren Landesinnungsverband, soweit noch nicht erfolgt.  

Übrigens, auf Youtube findet man zahlreiche gute Anleitungen, wie man selber mit wenig Aufwand leckere Brötchen backen kann. Guten Appetit!

https://www.youtube.com/watch?v=EfWMkzVUi-8

 

 

 

 

 

 

 


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