Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie 10.000 Euro Geldstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, wurde ein Bauunternehmer aus Plauen wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 83 Fällen verurteilt. Den Sozialkassen entstand dabei ein Schaden in Höhe von 320.000 Euro. Dem voraus gingen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Plauen des Hauptzollamts Erfurt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Bereits Ende Juli 2019 wurde ein 49 – jähriger Bauunternehmer aus Plauen vom Amtsgericht in Chemnitz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt ist.
Dem inzwischen rechtskräftig Verurteilten konnte in der Hauptverhandlung u.a. nachgewiesen werden, dass er von Dezember 2008 bis Oktober 2015 mehrere Arbeitnehmer beschäftigt hatte, ohne diese ordnungsgemäß bei den Sozialkassen an-zumelden. Infolgedessen führte er in diesem Zeitraum keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Hierdurch entstand den Sozialkassen ein Schaden von mehr als 320.000 Euro, der durch Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgedeckt wurde.
Die 10.000 Euro Geldstrafe sind durch den Bauunternehmer an zwei gemeinnützige Organisationen im Freistaat Sachsen zu zahlen.
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