Mordfall Peggy: Warum täuscht die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit weiterhin so dreist?

Oberstaatsanwalt Herbert Potzel – Screenshot YT / Pressekonferenz zur Festnahme von Manuel S.

Nachdem sich der angebliche Durchbruch der Ermittlungen als Luftnummer erwiesen hat und der „neue“ Tatverdächtige Manuel S. an Heiligabend wieder auf freien Fuß gesetzt werden musste, kündigte Oberstaatsanwaltschaft Herbert Potzel eine Überprüfung der Haftbeschwerde an. Die Vorwürfe wiegen schwer, denn Manuel S. soll der Kontakt mit einem Anwalt zunächst verweigert worden sein, was seitens der Ermittler jedoch bestritten wurde. Dass man die Haftbeschwerde nicht einfach so hinnehmen will, lässt vermuten, dass Manuel S. noch weiter als Verdächtiger gilt. Sein inzwischen widerrufenes Teilgeständnis und die vorgebrachten neuen Beweise, die seine Verhaftung rechtfertigen sollten, sind nichts wert, genauso wenig wie die Version zum Tatgeschehen, nach der Peggy am Nachmittag verschwunden sein soll. Nach gründlichem Studium der Akten zu früheren Ermittlungen sprechen eine Reihe von Dokumenten für einen anderen Zeitpunkt.

Aktenzeichen 22 UJs 1837/01

Es ist der 18.05.2001. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Hof wendet sich mit einem Rechtshilfeersuchen unter dem Aktenzeichen 22 UJs 1837/01 an die tschechischen Behörden. Darin heißt es, dass Peggy zwischen 15:00 und 16:00 Uhr am Tag ihres Verschwindens in einen roten Mercedes eingestiegen sein soll, der möglicherweise mit tschechischen Kennzeichen versehen war. Später soll sie mit dem Fahrzeug zurück in die Ortsmitte gefahren worden und dann ausgestiegen sein. Eine genaue Uhrzeit fehlt, doch gegen 19:00 Uhr wollen mehrere Zeugen das Mädchen mit einem City-Roller gesehen haben.

Es ist bekannt, dass die Ermittlungen damals zu keinem Ergebnis geführt haben sollen, denn mit dem Tatverdächtigen Ulvi K., der Peggy nach damaliger Version am Nachmittag getötet haben soll, war die Geschichte vom roten Mercedes irrelevant. Nicht viel anders verhielt es sich mit den Spuren, die Hinweise auf einen Verbleib von Peggy in der Türkei liefern sollten. Der damalige Lebensgefährte von Peggys Mutter, Erhan Ü. geriet einige Zeit in Verdacht, mit Peggys Verschwinden in Zusammenhang zu stehen. Auch hier verliefen die Ermittlungen im Sand und mussten mit der Verurteilung von Ulvi K. nicht weiter verfolgt werden.

Der Plot wird etwas verständlicher, wenn man sich die personelle Besetzung von Deutschlands spektakulärsten Kriminalfällen anschaut. Der Kriminalbeamte Wolfgang Geier, damaliger Leiter der SOKO Peggy II, wehrte sich im Wiederaufnahmeverfahren Ulvi K. gegen jegliche Kritik. Er habe nicht einseitig ermittelt. Wie aber soll man den Umstand anders werten, als dass seine Ermittlungen einen Unschuldigen hinter Gittern brachten, während der Mörder noch immer nicht gefasst ist? Auch als Chefermittler der BAO Bosporus stand Geier unter heftiger Kritik. Erst als die „Ceska-Mordserie“ zur „NSU“-Affäre wurde, konnte die Truppe einige „Ergebnisse“ vorweisen. Einen Zusammenhang zwischen beiden Fällen – außer, dass er die Ermittlungen leitete – hat Geier stets bestritten. Seltsam, dass in beiden Fällen erst eine plötzliche Kehrtwende bei den Ermittlungen zu abschließenden Ergebnissen führte, die sich zumindest im Fall Zschäpe noch nicht wieder in Luft aufgelöst haben. Handelt es sich nur um eine Aneinanderreihung unglücklicher Umstände und „Justizpannen“, die zur Verurteilung eines Unschuldigen geführt haben oder steckt System dahinter?

Unglaubwürdige Bayern-Justiz müsste Ermittlungen abgeben

Um die Vorwürfe auszuräumen und den Fall restlos aufzuklären, bleibt der Bayernjustiz nur ein Schritt, wenn sie den Verdacht der Verschleierung nicht auf sich sitzen lassen will. Die Ermittlungen müssten noch einmal komplett neu aufgerollt werden – von neutralen Spezialisten, am besten aus dem Ausland. Das wird natürlich nicht geschehen, denn es steht viel zu viel auf dem Spiel. Dabei geht es gar nicht mehr nur darum, einen Mörder zu schützen oder einen mutmaßlichen Missbrauch an Peggy unter Beteiligung von Kinderschänderringen zu verschleiern – es geht um das gesamte System, das sich vehement zu Wehr setzt, wenn man ihm zu nahe kommt. In einem funktionierenden und an Aufklärung interessierten Rechtsstaat wäre die SOKO Peggy III mitsamt Staatsanwaltschaft höchstwahrscheinlich längst von den Ermittlungen entbunden worden.


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