Heiliger Sankt Julian der Meinungsfreiheit

iPads im Abverkauf: Jetzt sichern!

Habemus sanctus! Wir haben einen neuen Heiligen Patron der Meinungsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat am 16.4.24 gesprochen und zwang die Zensoren in die Knie. Ein frischer Wind der Freiheit weht jetzt wieder durch die deutschen Blogs und Foren, der sich durchaus anfühlt wie eine Brise von jenseits des Atlantiks. Das “First Amendment”, das in den USA die Redefreiheit in der Verfassung garantiert, lässt grüßen. Denn Julian Reichelt, nicht weniger mutig als einst die Gründerväter der USA, hat in Karlsruhe einen Sieg für die Meinungsfreiheit errungen. Für uns alle.

Der Kaiser hat ja keine Kleider an

Denn die beklemmende Angst, für einen harmlosen Kommentar vor den Kadi gezogen zu werden, scheint ein Ende gefunden zu haben. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Scharfe und polemische Kritik ist gedeckt durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung.

Wie einst David gegen Goliat hat er mit seinem Anwalt die Waffen der Worte geschwungen und der Goliath wurde von der höchsten deutschen Gerichtsinstanz zu Boden gerungen. Blogbetreiber, die bisher Worte wogen und dreimal im Mund drehten, ehe sie sie der Öffentlichkeit servierten, können nun aufatmen. Auch die Anzahl der Kommentare, die unter den Blogs vermutlich aus Angst eher spärlich flossen wie Wasser in einer Dürreperiode, dürfte bald wieder sprudeln wie ein Quell im Frühling.

Die Gedanken sind frei

So steht Julian Reichelt auf dem Siegerpodest als Schutzheiliger der digitalen Meinungsfreiheit. Er hat das getan, was in Zeiten der politischen Korrektheit selten geworden ist: Er hat die Freiheit des Wortes gegenüber der Staatsmacht verteidigt – und gewonnen. Es ist ein Triumph, der nicht allein Julian Reichelt gehört, sondern ein Geschenk für alle, die ihre Gedanken teilen und in die Welt hinaus senden möchten.

Mögen manche ihn als „Sankt Julian“ verehren, er erhielt den Ritterschlag für das digitale Zeitalter – er hat das getan, was in einer Demokratie selbstverständlich sein sollte: sich zu äußern, ohne fürchten zu müssen, dass die Meinung unliebsam wird. Tausende von Blogbetreibern, Twitter-Nutzern und Kommentatoren könnten ihm wohl am liebsten eine digitale Kerze anzünden.

Sankt Julian hat die brennende Fackel der Freiheit voran geführt.

Baut ihm Denkmäler, benennt Stadien und Straßen nach ihm.



Teilen Sie diesen Beitrag

Wende 2024 jetzt bei Telegram beitreten und mitreden:

5 Kommentare

  1. Ja, es ist eine Schande für den angeblichen Rechtsstaat, daß ein selbstverständliches Grundrecht erst durch das Höchstgericht erkämpft werden mußte.

  2. Zitat:”Denn die beklemmende Angst, für einen harmlosen Kommentar vor den Kadi gezogen zu werden, scheint ein Ende gefunden zu haben. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Scharfe und polemische Kritik ist gedeckt durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung”.

    Was HARMLOS ist und was nicht, meinen aber doch gerade die Zensoren und nicht etwa die Kommentatoren bestimmen zu können/dürfen/müssen, in der heutigen Realität.

    “Harmlos” oder nicht darf aber gerade keine Kategorisierung “erlaubter” Meinungsäußerung sein, wenn man diese grundlegende und essenzielle Freiheit nicht der totalen Willkür anheim geben und damit ad absurdum führen möchte.

    MEINUNGEN SIND – ohne wenn und aber – FREI, und nicht etwa genehmigungspflichtig (von wem auch immer), sofern sie nicht die Strafgesetze (v.a. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Volksverhetzung) verletzen und damit Straftaten gegen die persönliche Ehre des/der jeweils Betroffenen darstellen.

    Mit diesen “Strafgesetzen” haben wir ohnehin schon genug Problemeinschränkungen der Meinungsfreiheit, die das “erträgliche” Maß staatlicher Willkür bereits weit überschreiten.

    Das gilt insbesondere für die Straftatbestände “Beleidigung” und “Volksverhetzung”, zwei Bestimmungen im StGB mithin, mit denen staatliche BeliebigkeitsSTRAFwillkür nach Opportunitätsgesichtspunkten in “Gesetzes”(form) gegossen wurde.

    Im übrigen stellt sich mir schon lange die Frage, wie man EHRLOSE Gesellen “ehrenrührig” beleidigen können soll, im Sinne von § 185 ff. StGB ? Das muss wohl das Geheimnis des “Gesetzgebers” sein.

    Der Letztgenannte hätte wohl besser mal Voltaire zu Rate ziehen sollen:

    „Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.“

    Allerdings gilt lt. Voltaire auch:

    „Es ist gefährlich, recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat.“

  3. Geht doch ! Und Es bleibet dabei….die Gedanken sind Frei ! Ein Punkt für den alten Fallersleben !

  4. So werden Philosemiten hochstilisiert zu Volkshelden, um die Supremacy der Judenheit, die sich immer für eine bessere Welt einsetzen, glänzen zu lassen. Vergessen Ilja Ehrenburg. Ihr Russen tötet die Deutschen, es gibt nichts schöneres als Deutsche zu töten, jeden Tag, wo ihr keine Deutschen getötet habt, ist ein verlorener Tag. Oder der Massenmörder General Eisenhower: Rheinwiesenlager etc..

    1
    1

Kommentare sind geschlossen.