Zwangsimpfung: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erteilt grünes Licht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag entschieden, dass Pflichtimpfungen legal sind und in demokratischen Gesellschaften notwendig sein können.

Das Urteil kam nach Abschluss einer Beschwerde, die tschechische Familien wegen der Pflichtimpfungen für Kinder vor das Gericht gebracht hatten. Hier kann das Dokument heruntergeladen werden.

Auch in Deutschland lässt das “Infektionsschutzgesetz” zu, dass eine Pflicht zur Impfung jederzeit angeordnet werden kann. Politiker, die anderes behaupten, lügen schlichtweg. 

Unter Paragraph 20 Absatz 6 heißt es:

Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.

 

 

 


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