Wann verabschiedet sich die Besatzung des BVerfG?

BRDigung: Düstere Wolken kreisen über Deutschland und das BVerfG steckt den Kopf in den Sand. Es ist überaus beachtlich mit welcher Ignoranz das höchste Gericht Deutschlands derzeit die Krise angeht.

Es liegen dem BVerfG zahlreiche Eilanträge vor, die sich kritisch wie rechtssuchend mit den geltenden Corona-Maßnahmen und ihren fatalen Auswirkungen auf unser aller Rechte und Leben befassen.

Entweder ist dem Gericht der Blick für die Verhältnismäßigkeit abhanden gekommen oder man schläft dort fahrlässig bis vorsätzlich den Schlaf der Gerechten. Alleinige Unkenntnis kann es nicht sein.

Für Kleinkram hat man schon noch ein Gehör. Wenn es um so staatstragende Dinge wie Interviews, Kopftuch, Abwahlen, Fernmeldeaufklärung, Suizid oder Knorpelfleisch[BVerfG] geht, findet sich die Zeit zur Rechtsprechung. Bezüglich flächendeckender Entrechtung, Enteignung und Aushebelung der Grundrechte findet sich leider kein Zeitfenster solche Nebensächlichkeiten zu “beurteilen”. Da ist zimindest die höchstrichterliche Freiheit davor, vielleicht flankierend schon mal ein passendes Parteibuch. Letzteres ist natürlich reine Spekulation, aber irgendwie kommt einem bei der Betrachtung all zu schnell der Begriff “Koinzidenz” in den Sinn.

BVerfG als Gleichschaltungsstelle der Regierung

Sicher doch, die richterliche Unabhängigkeit muss einfach Raum für diesen “Schlunz” lassen. Sonst wären ja die Herrschaften nicht unabhängig. Aber haben sie denn auch Pflichten? Vermutlich nicht, denn das könnte ja auch ihre Kreise stören. Nur Richter von Amtsgerichten, die nicht so richtig auf Linie sind, werden fix mal mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert. In Karlsruhe ist man darüber selbstredend erhaben. Letztlich verfestigt sich so der Eindruck, dass auch das BVerfG inzwischen eine Nebenstelle der Merkel-Junta ist. Leider keine guten Vorzeichen für das Restjahr 2021, sehr wohl aber für das möglicherweise übers Ziel hinausschießende Pandemie-Regime.

Wann verabschiedet sich die Besatzung des BVerfG?Immerhin ist die sagenumwobene “Ignoranz” dieses erlauchten Haufens gar schon bis in die Redaktionsstube der einst größten deutschen “Malocher-Postille” vorgedrungen. Scharfe Kritik an Verfassungsrichtern • Sitzt Karlsruhe die Corona-Eilanträge aus?[BILD]. Aus Sicht des Gerichts muss das natürlich nichts heißen. Und so zieht zumindest ein deutlich wahrnehmbarer juristischer Pesthauch durch die deutschen Niederungen, der immer mehr Menschen zu stinken beginnt. Selbst das vermag die Herrschaften nicht zu beeindrucken, solange die regelmäßige Kohle vom Souverän für ihre Unabhängigkeit noch fließt … muss alles in Butter sein.

Ist das etwa ein durchsichtiger Taschenspielertrick dieser schlauen Richter? „Es drängt sich der Eindruck auf, als wolle der zuständige Erste Senat abwarten, bis die Sieben-Tage-Inzidenz in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unter 100 gesunken ist“. Dann nämlich kommt die „Bundes-Notbremse“ in ganz Deutschland nicht mehr zur Anwendung. Schwups, keiner hat’s gesehen und dann wird das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge locker abschmettern. Schließlich gibt es ja dann keine aktuelle Grundrechtsbeeinträchtigung mehr. Und im Herbst, wenn der Inzidenz-Zirkus von neuem losgetreten wird, müssen die Beschwerten eben neue “Gnadengesuche” beim Gericht einreichen.

Alles im Niedergang und das BVerfG marschiert stramm voran

So kommen selbst veritable und ausgediente Höchstjuristen zu dem Eindruck, dass das BVerfG daselbst womöglich mit seinem gesamten Gewicht zusammen Merkel und Konsorten auf der “Bundes-Notbremse” steht. Aus dieser verqueren Perspektive lässt sich die Gesamtsituation schlecht beurteilen. Der juristisch unbedarfte Mensch würde jetzt womöglich sagen: “Komplizenschaft durch Unterlassung”. Das ist natürlich total unsachlich und wird der Würde des Gerichts nicht gerecht. Und das Gericht hat “keine Pflicht” der Würde der Menschen gerecht zu werden, es darf aber, sofern es geruht das zu tun. Vielleicht ist dies das eigentliche Dilemma?

Wann verabschiedet sich die Besatzung des BVerfG?Und so kann sich das Murksel-Regime völlig ungestört, sogar noch im fast pandemiefreien Sommer, daran machen die Zügel noch ein wenig straffer anzuziehen, damit im Herbst rein gar nichts mehr geht. Immerhin sind bereits Überlegungen der Regierung im Gang den Notstand … auch ohne Not … einfach mal wieder zu verlängern. Natürlich aus reiner Vorsicht! Haben wir doch alle die Leichenberge der letzten Session aufgemalt bekommen (weil sie sonst nicht sichtbar wurden). Sicher ist sicher, allein schon wegen der deutschen Gründlichkeit. Nicht, dass der zu knechtende Souverän noch mal Frühlingsluft witterte und hernach stumpf nach seinen Freiheiten verlangte.

Und so hat Deutschland, im Verbund mit seinem Höchstgericht, die einmalige Chance, wohl als einziges Land im Jahre 2021 dauerhaft unter der Seuchenknute existieren zu dürfen. In vielen Teilen der Welt ist man erheblich weiter und die Freiheiten brechen sich wieder die Bahn. Das ist nichts für den deutschen Michel und das BVerfG scheint dies nur zu genau zu wissen. Und wer jetzt noch immer nach dem Rücktritt der gescholtenen Richter fragt, der hat es schlicht nicht begriffen: “Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral”. Offenbar sind die Herrschaften noch nicht satt.


Quelle: Qpress 



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