„Impfschaden“ … Haftung mit Fragezeichen

Apokalyptica: Wollte man den großen Meinungsmachern Glauben schenken, dann lechzt derzeit alles nach der neuartigen Impfung gegen die COVID-19 Erkrnakung. Soviel vorweg zum Wunschdenken der Impfindustrie und ihrer Claqueure. Tatsächlich machen “mangels Andrang” schon wieder die ersten Impfzentren dicht[BZ].

Sicherlich nur vorübergehend, bis entweder wieder Impfstoff vorhanden ist, oder genügend Impfwillige anrücken. Die Schafe müssen einfach kommen, denn die Propagandamaschine für diesen Zweck will einfach nicht verstummen.

Und wenn alsbald in Massen geimpft wird, können Impfschäden nicht ausbleiben. Das ist eigentlich bei jeder Impfung so, nur in diesem Fall wissen wir besonders wenig. Vornehmlich weil es sich um völlig neuartige Impfstoffe handelt. Ob die Schadensquote die üblicher Impfstoffe übertrifft oder unterschreitet, wird sich also erst in dem jetzt stattfindenden Feldversuch erweisen. Unabhängig von Art und Umfang, sind Impfschäden Normalität.

Neben den werblich positiven und gewollten Zwischenberichten gibt es andere, die diesen Sachverhalt nicht so verheißungsvoll bis euphorisch beurteilen: … mit minimalem Nutzen aber maximalem Risiko …[Wodarg]. Infolgedessen ist es vielleicht doch angeraten sich selbst ein wenig schlau zu machen, statt darauf zu vertrauen von Förderern der Pandemie schlau oder ggf. krank gemacht zu werden. Aus dem vorherigen Link ergeben sich valide Hinweise, dass die Wirksamkeit nicht der verbreiteten Euphorie der Anbieter entspricht.

Die Fragezeichen kommen schon weit vor der Impfung auf

Selbst der Erfinder des BioNtech/Phizer Impstoffes, Ugur-Sahin, verzichtet zunächst für sich und seine Belegschaft auf die Impfung. Die Entwicklung des Impfstoffes selbst benötigte immerhin einen ganzen Tag[BusinessInsider]. Er kann sich jetzt, seiner schweren Bürde bewusst, die Welt retten zu müssen, keine ausfallenden Mitarbeiter leisten. Das ist leicht verständlich, wenn man gerade im Begriff ist 1,3 Mrd. Dosen des Impfstoffes herstellen zu müssen. Die Aktionäre warten auf ihre Dividenden.

Und um die Vorbereitungsrunde zur initialen Fragestellung der Haftung abzuschließen, sei hier noch auf einen weiteren Beitrag verwiesen: Ex-Pfizer Exec Demands EU Halt COVID-19 Vaccine Studies Over “Indefinite Infertility” And Other Health Concerns[Zerohedge]. Das macht irgendwie auch keinen Mut, außer vielleicht für Damen und Herren, die ergebnisorientiert und dauerhaft auf anderweitige Verhütungsmittel verzichten wollen, ohne sich danach das Geschrei von klimaschädlichen CO2-emittierenden Säuglingen anhören zu müssen. Will sagen, es sind noch ausreichend offene Fragen vorhanden, um den mit heißer Nadel entwickelten Impfstoff tiefergehend zu analysieren.

Beginnen wir mit einem unverdächtigen Beitrag eines Anwaltes, der sich speziell mit der Haftungsfrage auseinandersetzt. Leider hat er in seiner Betrachtung einige Aspekte nicht durchgängig beleuchtet. Themen, die durchaus einer weitergehenden Betrachtung wert gewesen wären. Deshalb stellen wir zumindest die offen gebliebenen Fragen zur weiteren Betrachtung in den Raum.

 

Vordringen in den Paragraphen-Dschungel

Es wird dieser Tage sehr leichtfüßig und teils regierungsamtlich suggeriert, dass die Impfungen sicher sind und dass bei den anstehenden Impfungen, im Falle eines Schadens die Haftung dafür gewährleistet sei. Letztlich ist das ja auch der Tenor, den der Anwalt in seinem obigen Beitrag zum Besten gibt. Zunächst referenziert er auf das neue Infektionsschutzgesetz § 60 Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe, der auszugsweise wie folgt lautet:

(1) Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die

1. von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,
2. auf Grund dieses Gesetzes angeordnet wurde,
3. gesetzlich vorgeschrieben war oder
4. auf Grund der Verordnungen zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist,

Die hier beschrieben Szenarien liegen aber derezit nicht vor. Zur Zeit wird absolut auf Freiwilligkeit bei der Impfung gesetzt. Da ist noch nichts gesetzlich vorgeschrieben und selbst unter den Impfempfehlungen ist die COVID-19 Schutzimpfung, zumindest auf der Impfempfehlungsseite in Bayern, noch nicht auffindbar. Davon kann man sich an dieser Stelle selbst überzeugen: Impfkalender[Bayern]. Andere Bundesländer haben wir daraufhin noch nicht durchforstet. Es dürfte sich dort aber ähnlich verhalten. Sollten wir tatsächlich eine Impfempfehlung, die eine der Voraussetzungen für Schadenersatz ist, übersehen haben, bedanken wir uns bereits vorab für einen Hinweis dazu.

Das Arzneimittelgesetz regelt Weiteres

„Impfschaden“ … Haftung mit FragezeichenSelbstverständlich gilt in jedem Fall das Arzneimittelgesetz, also auch für Impfungen, die weder vorgeschrieben noch empfohlen sind. Hierzu ist es sinnvoll den § 84 Gefährdungshaftung (des AMG)[dejure] zu studieren. Dort finden sich diverse weitere Pferdefüße und Hürden, die es zu nehmen gilt, um im Schadensfall tatsächlich an Entschädigungsleitungen zu kommen. Die vorhergesagten Fallstricke mag nun jeder selbst oder in Zusammenarbeit mit seinem Anwalt suchen. Die Beweislast für einen Schaden hat selbstverständlich der Geschädigte. Ohne passende Rechtsschutzversicherung oder üppige eigene Kriegskasse für solche Zwecke, könnte allein der Versuch einer Klage zum Martyrium mutieren.

Oftmals gibt es staatlich vereinbarte Haftungsbegrenzungen. Das kann auch vorliegend der Fall sein. Wir wissen nichts dazu. Immerhin gibt es Berichte, wonach die EU entsprechende Verhandlungen mit den Impfstoffherstellern führte. Hier ein bezeichnedes Beispiel: Covid-19-Impfstoffe: Keine Haftung für Hersteller[Apotheke-adhoc] dafür. Leider mangelt es zu diesem Thema, wie so oft, an der nötigen Transparenz der Beteiligten, wie groß etwaige Entschädigungstöpfe ausfallen. Wahrscheinlich auch nur, um niemanden im Vorfeld zu beunruhigen.

Haftungsrechtlicher Ritt auf der Rasierklinge

In Kombination mit der bislang fehlenden “Impfempfehlung” oder einer gesetzlichen Anordnung der Impfung (Impfpflicht), gestaltet sich die Haftungsfrage im Falle eines möglichen Impfschadens wie ein “schwarzes Loch” für Geschädigte. Das ist wenig geeignet Vertrauen in die Impfung zu implizieren. Ganz im Gegenteil, an dieser Stelle wird explizit erwähnt warum der Staat nicht haftet: Corona-Impfung: Wer zahlt bei unerwünschten Folgen?[Nordbayern]. Nur sind das keine Meldungen die besonders die Runde machen.

Jetzt stelle man sich noch den weiteren Fall vor, wonach die Hersteller mit der EU Haftungsobergrenzen vereinbart haben. Die werden realistischerweise von entsprechenden Produkthaftpflicht-Versicherern abgedeckt, haben aber bereits ein absehbares Ende. Die Impfungen sind dagegen endlos, so der Plan. Eine Runde weiter schwarz gemalt. Die Massenimpfungen gehen mit überproportionalen (Langzeit)Schäden einher, also über das übliche Maß kalkulierbarer Impfschäden hinaus. Der Hersteller des Impfstoffs macht ob der schlechten Eigenschaften seines Impfstoffs Pleite. Dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis das versicherte Kontingent aufgebraucht ist und alle weiteren Impfgeschädigten in die sprichwörtliche Röhre schauen dürfen, außer Staat findet sich in einem Gnadenakt bereit etwas zu entschädigen. Bislang hat sich der Staat sehr erfolgreich aus der anstehenden Affäre verabschiedet. Zugegeben, das ist jetzt lediglich ein Gedankenspiel, nur eben gemäß der real anstehenden Situation nicht völlig abwegig.

Die Werbetrommel wird weiter gerührt

„Impfschaden“ … Haftung mit FragezeichenDie Propaganda für die Impfung wird ungerührt vorangetrieben. Bitte stets bedenken, wir reden hier immer noch über die “freiwillige Impfung”. Der Gesetzgeber, also der Staat, kommt gemäß IfSG und AMG erst in die Haftung, sobald er per Empfehlung oder gesetzlicher Verpflichtung die Impfung verfügt. Jetzt ist leicht zu begreifen, warum man bei diesem Mega-Menschenexperiment lieber auf Freiwilligkeit setzen möchte. Oder ist das etwa nur eine zynische Fehlanalyse? Selbst an dieser Stelle kommt niemand umhin seinen eigenen Denkapparat zu bemühen.

Fest steht jedoch für diesen Moment, sofern wer einen Impfschaden mittels der Corona-Schutzimpfung zu beklagen hat, muss er sich auf langwierige, zermürbende und teils unmöglich zu führende Prozesse einrichten. Für den Normalbürger ist das kaum durchzustehen. Und bei einem Totalschaden “Todesfall” wird es den Erben nicht besser ergehen. Erleben wir bereits heute die seltsame Schubumkehr. Sofern im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung wer verstirbt, wird sofort auf die schweren Nebenerkrankungen des Probanden, und, soweit vorliegend auf das biblische Alter des/der Verstorbenen verwiesen.

Bei der Hinzurechnung zu den Corona-Toten, für die angstmachende Statistik hingegen, ist man sich nicht zu schade auch einen Unfalltoten, den man irgendwann einmal positiv testete, sofort als abschreckendes Beispiel für die dramatische Statistik zu akquirieren. Findet hier wer einen didaktischen Fehler, wenn nur auf der einen Seite sehr präzise “an” und “mit” unterschieden werden kann? Es kann also nicht schaden, sich etwas intensiver mit der Materie und den vorhandenen Widersprüchlichkeiten auseinanderzusetzen.

Worauf jeder persönlich achten sollte

Nachfolgend und abschließend eine interessante Auflistung, die wir aus dieser Quelle[Telegra.ph] übernommen haben. Sie ist zumindest geeignet, für einen selbst die allernotwendigste mentale Rückversicherung aufzubauen, bevor man dem Thema einer Impfung nähertritt.

Qualitäts(überlebensver)sicherung bei Impfung

Bei IMPFUNGEN verlangen:

1) Qualitätszertifikat für den Impfstoff

2) Angaben zum Impfstoff-Hersteller

3) Dokumente und Lizenzen des Impfstoff-Herstellers

4) Auszug aus dem einheitlichen StaatsRegister des Impfstoff-Unternehmens

5) Unterlagen zur Zulassung und Akkreditierung des Unternehmens

6) gültige Firmenlizenzen:

– ImpfstoffTestZertifikate
– Nebenwirkungen des Impfstoffs
– Versicherungsschutz-Dokumente bei negativen Folgen und die Höhe der EntschädigungsKosten

7) Dokumente der Personen, die die Impfung verabreichen:
– Ausbildung, – Zertifizierung, – Arbeitszulassung, – COVID-19 Negativtest.

Nach der Vorlage all dieser Dokumente muss man eine Probe des Impfstoffs zur Analyse ins Labor schicken und sie untersuchen lassen.

Danach muss man eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift verlangen, dass man nach dieser Impfung keine gesundheitlichen Schäden haben wird.

DIES IST EINE NOTWENDIGE VORAUSSETZUNG!


 
 
Quelle und Erstveröffentlichung: Qpress.de 

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