Verein „Kinderrechte Jetzt“ erstattet Strafanzeige gegen Impfärzte

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Der Verein „Kinderrechte Jetzt“ hat eine neue Strafanzeige gegen Impfärzte wegen Körperverletzung formuliert:

Wie angekündigt, haben wir erneut damit begonnen, Impfärzte anzuzeigen – dieses Mal jedoch mit einem etwas anderen Ansatz als in unserer großen Strafanzeigenaktion von 2021. Damals hatten wir alle Ärzte, Lehrer und Schulleiter bei allen Staatsanwaltschaften in Deutschland angezeigt im Rahmen der Kinderimpfung an Schulen. Die Strafanzeigen wurden eingestellt.

Wir könnten die Strafanzeige so wie sie damals war, erneut einreichen, denn sie ist inhaltlich noch immer richtig. Von wegen, man hätte das ja alles nicht wissen können…

Weil jedoch in großen Teilen der Bevölkerung noch immer bestritten wird, dass es bei diesem “am besten getesteten und nebenwirkungsfreien Medikament” überhaupt zu Schäden kommen könnte, haben wir den Punkt deutlicher herausgearbeitet, den wir damals bereits als Fallstrick für die Ärzte gesehen haben: Die unzureichende Aufklärung. Vorstand Jürgen Müller erklärte kürzlich auf dem Corona-Symposium bei Dr. Hingerl in Fahrenbach den Ansatz:

Hier geht es zur aktuellen Strafanzeige:

Die Ärzte sind das schwächste Glied in der Kette, aber sie haben sich das selbst ausgesucht. Wir würden uns freuen, wenn es eine Welle an Strafanzeigen gibt, die etwas in Bewegung setzen. Gerne kann diese Anzeige als Vorlage verwendet werden, um selbst tätig zu werden. Es geht nur, wenn es viele machen und sich nicht auf andere verlassen. 

Wendet Euch an uns, wenn Ihr als Geschädigte Unterstützung braucht: service@kinderrechtejetzt.de



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5 Kommentare

  1. Der Ansatz ist prinzipiell schon richtig, denn eine RECHTSKONFORME Aufklärung hat es NIE und NIRGENDWO gegeben.

    Man wird sehen, wie die menschenfeindliche Staatskamarilla reagiert…

    1. aussichtslos… wie alles .. erschlagt die täter… zur ehrenrettung würde ich mal sagen… so was ist in deutschland immer gut und milde belächelt…

  2. Sollte ich den erwischen, der meine Ehefrau auf dem Gewissen hat indem er sie wider jede Vernunft impfte, hat der sein letztes Stündlein vor sich.

  3. Auch die strafvereitelnden Staatsanwälte und die entsprechenden Justizminister (wegen des Weisungsrechtes) anzeigen oder zumindest vormerken, weiterhin alle, die damals Werbung für die “Impfung” gemacht haben ohne den nach dem Heilmittelwerbegesetz obligatorischen Hinweis: “Zu Risiken und Nebenwirkungen …”. Wer hier was von “Verjährung” faseln sollte, sei darauf verwiesen, daß in der BRD bezüglich dieser Taten ein Stillstand der Rechtspflege herrscht, weshalb hier alle entsprechenden Verjährungsfristen unterbrochen sind.

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