Petition gegen Zwangsimpfungen schießt durch die Decke

Der Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. hat Anfang April eine Petition gestartet, die immer mehr Zustimmung findet. Auch die AfD-Fraktion unterstützt den offenen Brief der ca. 600 Ärzte, die die Vorhaben von „Gesundheitsminister“ Spahn energisch kritisieren. Darin heißt es u.a., es sei kein Anstieg von Masernerkrankungen zu verzeichnen.

Petitionstext

Die Unterzeichner fordern die Bundesregierung und die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, jede Gesetzesinitiative zur Einführung einer Impfpflicht gegen Masern zu unterlassen und das Recht auf freie und individuelle Impfentscheidung anzuerkennen.

Begründung

Seit Jahren fordern einige Politiker und Ärztefunktionäre die Einführung einer Impfpflicht. Nachdem sich nun auch der Bundesgesundheitsminister und die Familienministerin für eine Masern-Impfpflicht in Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen ausgesprochen haben, ist in absehbarer Zeit mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen, die zumindest diese Impfpflicht juristisch festschreiben will. Die Argumente, die vorgebracht und in den Massenmedien verbreitet werden, halten einer Überprüfung nicht stand:

  • Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Impfquoten in Europa. Mehr als 97 % der Kinder in den ersten Lebensjahren sind zumindest einmal gegen Masern geimpft, und die Zahlen steigen weiter. In den meisten europäischen Ländern mit Impfpflicht sind weniger Menschen geimpft.

  • In den ersten Monaten 2019 gab es in Deutschland zwar mehr Masernfälle als 2018, aber weniger als etwa 2017 oder 2015. Insgesamt kam es in den letzten Jahren nicht zu einem Anstieg der Erkrankungszahlen. Ein deutlich wachsender Anteil der Erkrankten sind Jugendliche und Erwachsene sowie Zuwanderer aus der EU. Gerade diese Bevölkerungsgruppen würden durch die geplante Impfpflicht nicht erreicht.

  • Die Masern sind weder eine Erkrankung mit hoher Sterblichkeit, noch ist mit einer epidemischen Ausbreitung zu rechnen. Die bestehenden Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes für zeitlich begrenzte Schutzmaßnahmen (z.B. temporäre Betretungsverbote für Kindergärten und Schulen, bei Masern bereits heute auch gegenüber Ungeimpften bzw. Kindern ohne Immunstatus möglich, vgl. § 28 Abs. 2 IfSG) reichen aus, um wirksam gegen Krankheitshäufungen vorzugehen.

  • Neuere Studienergebnisse aus Deutschland zeigen, dass eine Impfpflicht eher kontraproduktiv sein könnte und die Ablehnung von Schutzimpfungen befördert.

Die UNESCO hat 2005 einstimmig formuliert: „Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen.“ Wenn ein demokratischer Rechtsstaat solche Maßnahmen für nötig hält, muss er auf Aufklärung setzen. Die steigende Impfbereitschaft gegenüber Masern zeigt, dass Aufklärung wirkt. In den vergangenen Jahren wurde eine deutliche Erhöhung der Impfquoten für Masern insbesondere im frühen Kindesalter erreicht. Der Masernschutz bei Jugendlichen und Erwachsenen kann durch vermehrte Aufklärung und ggf. gezielte Kampagnen verbessert werden.

Aktuell gibt es daher keine tragfähige Begründung, die verfassungsmäßigen Grundrechte der Kinder auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG) sowie das Grundrecht auf Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) durch eine Impfpflicht einzuschränken. Die Verhältnismäßigkeit und die Notwendigkeit einer solch einschneidenden Maßnahme sind nicht gegeben. Vor allem aber steht eine Impfpflicht – ohne legitimierende epidemiologische Notsituation – im Widerspruch zu dem Grundkonsens unserer Gesellschaft mit dem Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.

Weitere Informationen und Quellen unter: www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/die-impfpflicht-wirksamkeit.html


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