Zeigt Habeck hier den IS-Gruß?

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fragte sich die Leserin Annemarie H. geschockt, als sie das Bild der Grünen-Hoffnung Habeck mit ausgestrecktem drohendem Zeigefinger erblickte und verfasste sogleich folgenden Kommentar:

von CC Meir

„Der zeigt uns jetzt schon den ISlamisten-Finger. Den sollte er sich sonst wo rein …. , sie wissen schon. Ich hasse diesen angeberischen Schwätzer, den finde ich echt zum Kotzen !“

Aber dann las sie, dass Hass im Netz jetzt böse bestraft werden kann : „MELDEPFLICHT FÜR HASS IM NETZ: Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter müssen bestimmte Posts künftig nicht nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden.“ Da ging sie schnell in sich: 

„Huch, war das jetzt schon ein Hass-posting? War das etwa rassistisch oder rechtsextrem? Der sieht immer so haarig und unrasiert aus, hat Habeck vielleicht Migrations-Hintergrund? Werde ich jetzt von Denunzianten an unsere neue Telefon-Stasi gemeldet?“

Ausserdem googelte sie „IS-Finger“ und fand dies:

„Erhobener Zeigefinger ist KEIN IS-Gruß!

Neben Hamed Abdel-Samad berichtetenTagesthemen und Tagesschau von einem sogenannten „IS-Gruß“ im Zuge von Ditib-Mitgliedern, denen Verbindungen ins radikal-salafistische Milieu nachgewiesen wurden. Inhaltlich ist die Behauptung, der ausgestreckte Zeigefinger sei ein Erkennungsmerkmal des IS, aber unzutreffend.

Der erhobene Zeigefinger hat nach muslimischer Tradition eine gottesdienstliche Bedeutung. Er symbolisiert das Glaubensbekenntnis (Es gibt keinen Gott außer Gott und Muhammad ist der Gesandte Gottes), mehr nicht. 

Im muslimischen Gebet hebt der Gläubige bei der Passage mit dem Glaubensbekenntnis den Zeigefinger an. Allgemein symbolisiert das Zeichen die Zugehörigkeit zum Islam.“ *

Na, Gott, das heisst Allah sei Dank, kein IS-Gruß, nur Zeichen der Zugehörigkeit zum ISlam. 

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Und als unsere voreilige Kommentatorin dann auch noch unsere neue 100%ig demokratische und für Meinungsfreiheit streitende allerwerteste Justizministerin Lamprecht mit dem frommen Zeigefinger erblickte, löschte sie nicht nur reuig sofort ihr Hass-posting, sondern zog auch ihren bereits fast ausgestreckten Finger (es war der mittlere) schnell wieder ein und überlegte: 

Wenn ich jetzt denke, die können mich allesamt, ist das jetzt auch strafbar?

Und wenn ich posten würde : „Die können mich  NICHT  am A …. , sie wissen schon, lecken, wäre das dann auch Hass im Netz??

https://abrahamicstudies.com/2015/12/28/erhobener-zeigefinger-ist-kein-is-gruss/

Bezüglich der screenshots von Habeck und Lamprecht mache ich von meinem Zitatrecht nach § 51 UrhG Gebrauch. Für die ausdruckspsychologische wissenschaftliche Untersuchung, ob Habeck und Lamprecht dem IS nahe stehen und für meine Argumentation, dass ihre Gesten kein Beweis dafür sind, konnte kein anderes Bild verwendet werden.


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