Während Alters- und Kinderarmut steigen: Diäten der Bundestagsabgeordneten durchbrechen die 10.000 € Schallgrenze

Während Alters- und Kinderarmut steigen: Diäten der Bundestagsabgeordneten durchbrechen die 10.000 € Schallgrenze

Fast jeder zweite Rentner in Deutschland bezieht eine Altersrente von weniger als 800 Euro. Genau sind es 48% der Rentner, wie eine Auskunft der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Partei „Die Linke“ offenbarte. Nimmt man die offizielle Armutsgrenze, die bei 1.033,00 € liegt, sind es weit mehr Senioren, die als Arm gelten müssen. Das ist erschreckend und traurig. Denn es ist nicht überall in der EU so. Während in Deutschland nur maximal 50,5% des letzten Nettolohns ausgezahlt werden, sind es in den Niederlanden 100,6%, in Kroatien sogar 129%. Deutschland liegt hier unter den EU-Ländern an fünftletzter Stelle.

Deutschland, ein reiches Land? Offenbar aber doch, denn wir leisten uns Spitzenverdiener als Parlamentarier. Wir können 709 Abgeordneten des Bundestages, die all die schönen Dinge beschließen, die wir Bürger dann auch noch erdulden und bezahlen müssen, und sie erhalten ab Juni dafür „Diäten“ von brutto 10.073,69 € im Monat, während Millionen Rentner in öffentlichen Mülleimern nach Flaschen suchen, um sich irgendwie vor dem Hungertod zu retten. Die Abgeordneten der Linken, die sich so fürsorglich nach der Rentensituation der Mitbürger erkundigten, bekommen das auch.

Die 10.000er-Marke wird nun mit der im Sommer wirksam werdenden „Diätenerhöhung“ um ca. 3% geknackt. Unter „Diät“ versteht der Bundesbürger gemeinhin eine reduzierte Kost zur Gewichtsabnahme. Insofern sind die Armutsrenten der Bürger tatsächlich eine unfreiwillige Diät. Aber schlanke Menschen haben weniger Probleme mit Bluthochdruck, Rückenschmerzen und Gelenkerkrankungen. Vielleicht ist das ja ein Trost für die alten, hungrigen Mülleimer-Durchsucher.

Die Pensionen der Abgeordneten lassen diese gesundheitlichen Vorteile des Dauerfastens nicht erwarten. Mit der Diätenerhöhung geht auch eine schöne Rentenerhöhung einher: 251,84 Euro für die Pensionen der „Volksvertreter“ statt, wie vorher 244,51 Euro – und das pro Mandatsjahr. Wer also überhaupt nur eine einzige Legislaturperiode (vier Jahre) im Bundestag war, erhält schon 1.007,36 mehr an Pension. Viele Abgeordnete sind aber schon über zehn Jahre im Bundestag aufopferungsvoll tätig. Zwar erhält man die Pension „erst“ ab dem 67sten Lebensjahr, aber so lange müssen wir Normalbürger sowieso arbeiten. Sehr viele von uns müssen sogar arbeiten, bis sie tot sind, weil sie von der Hungerrente nicht leben können. Und das sind die Glücklichen, die überhaupt eine Möglichkeit haben, etwas dazuzuverdienen.

Immerhin gibt es eine Höchstgrenze. Die mögliche Höchstpension für Bundestagsabgeordnete liegt bei 6.800 Euro und das nach 27 Jahren. Es mutet schon rührend bescheiden an.

Dabei können die Abgeordneten ja gar nichts dafür. Ihre Diätenerhöhungen sind an die Erhöhung der Nominallöhne gekoppelt und das statistische Bundesamt rechnet das einfach aus und verpasst den Mitgliedern des Bundestages diese Diätenerhöhung, ob sie wollen oder nicht. Da wird auch nicht diskutiert. Es gibt keine Aussprache oder Abstimmung. Warum? Weil das Parlament diese automatische Anpassung an die Entwicklung der Nominallöhne für die gesamte Dauer der Wahlperiode beschlossen hatte. Deshalb wird die Anhebung der Diäten lediglich per Drucksache des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble im März kundgetan werden. Und im Juni bekommen die Abgeordneten die neue, noch üppigere Diät.

Der Chef der Linken, Bernd Riexinger, fordert, die gesetzliche Rente müsse „vor Armut schützen und den Lebensstandard sichern“. Es sei skandalös, wenn Menschen im Alter bei Hamburgerketten arbeiten oder Zeitungen austragen müssen, weil die Rente hinten und vorne nicht reiche.

Seien wir also gespannt auf den Aufschrei der Abgeordneten, die sicherlich auf einen Teil ihrer großzügigen Diäten verzichten werden – zugunsten der hungernden Alten. Die SPD wird – ihrer neuen Linie folgend – sofort vehement eine Reform der Renten fordern oder eine Aufstockung der Zuwendungen durch das Sozialamt auf mindestens die Armutsgrenze von 1.033,00 Euro. Ganz bestimmt.

via Die Unbestechlichen


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