Weidel hatte den Text zunächst nicht kommentieren wollen, dann aber durch Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel juristische Schritte gegen Bang prüfen lassen. Sowohl Facebook als auch Instagram hatten das Video dann auf dessen Aufforderung hin gelöscht. “Es liegen sowohl strafbare als auch persönlichkeitsrechtsverletzende Beleidigungen vor”, sagt dieser. “Diesmal hat Bang sich mit dem falschen Gegner angelegt und kleinlaut gekniffen.” Neben der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung versprach Bang nun die Zahlung einer “in das billige Ermessen” von Frau Dr. Weidel gestellten Vertragsstrafe, sollte er die streitigen Äußerungen erneut machen oder verbreiten. Die Kosten für die Abmahnung in Höhe von mehreren tausend Euro wird Bang ebenfalls zu übernehmen haben. Auch eine Strafanzeige gegen Bang sei inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, seinem Wohnsitz, gestellt worden.
Der Jargon Bangs ist nichts Neues. Er provoziere, so die FAZ “mit Texten, in denen Frauen meist als ‘Huren’ auftreten, gerne auch mal vergewaltigt werden, in denen sich Gewaltorgien und Menschenverachtung durch die Verse ziehen und zu deren Leitkultur die Erniedrigung von Juden und Antisemitismus gehören.” Die Entgleisungen von Bang seien laut Steinhöfel der gänzlich misslungene Versuch einer Retourkutsche. Weidel hatte anlässlich der Echo-Verleihung, getwittert, Bang sei “nichts weiter als ein asozialer Marokkaner” – eine Anspielung auf dessen Song “Asozialer Marokkaner”. Der Musiker hat marokkanische Wurzeln, wurde aber in Spanien geboren und lebt seit seiner Kindheit in Deutschland.
“Ein Kritiker nannte die Texte von Farid Bang einmal ‘bestürzend dumm’. Dass dies zutrifft, hat er hier erneut unter Beweis gestellt”, resümiert Steinhöfel. “Leider ist zu befürchten, dass Bang sich auch in Zukunft an Schwächeren und Wehrlosen verbal vergreifen wird. Dümmere zu finden, wird für ihn nicht so einfach sein.”