Die Richter des Verwaltungsgerichts Köln haben den allzu dreisten Übergriffen der Parteipolitiker Seehofer und Haldenwang einen – zumindet vorläufigen – Riegel vorgeschoben: Sie untersagten es dem Verfassungsschutz, „die AfD als ‚Verdachtsfall‘ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen sowie die Einordnung, Beobachtung, Behandlung, Prüfung und/oder Führung der Antragstellerin als ‚Verdachtsfall‘ erneut öffentlich oder nicht öffentlich bekanntzugeben“.
Damit ist vorerst auch der Inkasso von Millionensummen und Mandaten für die Regierungs- und sog. Altparteien behindert, die die Beobachtung der AfD zu ihnen geschickt hätte: Die Seehofer-Haldenwang-Kampagne zum Einsatz des Inlandsgeheimdienstes gegen die größte Oppositionspartei hätte deren Wählerstimmen und Mandate heruntergedrückt. Da allein der Bundestag samt Parteienfinanzierung eine Milliardensumme kostet und abgestufte Summen in den Ländern ausgegeben werden, wären durch die AfD-Verluste dreistellige Millionen Euro-Einnahmen hauptsächlich den Parteien Seehofers und Haldenwangs in die Kassen geflossen, wie aus Wählerwanderungsuntersuchungen ersichtlich ist.
Weltweit einzigartiger Skandal: Der Inlandsgeheimdienst soll die größte Oppositionspartei stilllegen
In einem demokratischen System erklärt sich jeder amtliche Entscheider für befangen, wenn sein Entscheid finanzielle oder andere Vorteile für ihn selbst oder seine Organisation freisetzt. Das fängt bei Richtern an, geht über Rechtspfleger und Behördenentscheidungen bis hin zur letzten Schiedsperson. Dass Seehofer und Haldenwang in Deutschland die brasilianisch-venezolanische Methode der Oppositionsdestruktion unter dem Beifall der Monopol-Staatsfunker und Regierungs-subventionierten Leitmedien durchzuziehen wagen, zeigt, wie weit die Corona-Einschüchterung der Bevölkerung und der Abbau fundamental-demokratischer Rechte bereits vorangeschritten sind.
Ziehen Seehofer und Haldenwang das brasilianisch-venezolanische Modell der Oppositionsbehandlung durch?
Es bleibt die kardinale Aufgabe der deutschen Justiz, unabhängig von eigenen Beförderungen und Ernennungen den Erhalt des ramponierten Rechtsstaates zu gewährleisten. Schon wieder politischen „Führungs“personen in die desasteröse Alternativlosigkeit zu folgen und – nach Carl Schmitt – aus dem Nichts geschaffenes „Recht“ zu dulden hieße, dass man in den letzten Hundert Jahren nichts dazugelernt hätte.