Sachsen-Anhalt erklärt Kaiserflagge zur Gefahr für die öffentliche Ordnung

Frage an Radio Eriwan: Ist die Kaiserflagge verboten? Im Prinzip nein, aber zeigen darf man sie trotzdem nicht, ohne unter Verdacht zu geraten.

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt sagt einem unter Rechtsextremisten beliebten Kennzeichen den Kampf an. Die schwarz-weiß-rote Fahne des deutschen Kaiserreichs gilt im Land ab sofort unter bestimmten Umständen als Gefahr für die öffentliche Ordnung. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitagsausgabe) unter Berufung auf einen Erlass des Landesinnenministeriums. Die Polizei darf das öffentliche Zeigen untersagen und die Flagge beschlagnahmen.

Mit der Neuregelung wird die Reichsflagge nicht verboten, aber deren Verwendung eingeschränkt. Eine Gefahr für die öffentliche Ordnung liegt laut Erlass dann vor, wenn “provokative und aggressive Begleitumstände” hinzukommen und Beeinträchtigungen für das “staatsbürgerliche Zusammenleben” drohen.

Als Beispiele nennt der Erlass das Hissen der Flagge an einem Ort oder Datum mit besonderer Symbolkraft, das Skandieren ausländerfeindlicher Parolen, das Nutzen nationalsozialistischer Symbole oder ein bedrohliches Auftreten. Der Erlass ist bereits seit dem 7. September in Kraft.



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