Die deutschsprachige Lügenpresse läuft Amok. Donald Trump zensiert angeblich die sozialen Netzwerke, dabei verhält es sich genau umgekehrt. Er hat eine “executive order” erlassen, nach der es Twitter und anderen Plattformen untersagt wird, Meinungsäußerungen von Nutzern zu zensieren oder durch sogenannte Faktenchecks zu brandmarken. Damit stellt er die Redefreiheit im digitalen Raum wieder her. Ob das auch Auswirkungen auf das Treiben der “Faktenchecker” in Deutschland hat, bleibt abzuwarten.
Diese Woche hat Medienanwalt Steinhöfel einen Erfolg vor Gericht für Roland Tichy erzielt. Demnach sind “Faktenchecks” durch zweifelhafte “Faktenchecker” wie Correctiv ein Eingriff in die Grundrechte.
„Was Correctiv auf Facebook betreibt, ist ein als Faktencheck getarnter Eingriff in die Meinungsfreiheit. Das System dieser Grundrechtseingriffe, die institutionalisierte Rechthaberei, die Anmaßung über Wahr oder Unwahr zu befinden, stehen zur Disposition.“https://t.co/d9Pl207mjU
— Steinhoefel (@Steinhoefel) May 27, 2020