Ab Mittwoch muss der Einzelhandel schließen, vorerst bis zum 10. Januar. Ausnahmen gelten nur für Apotheken und Lebensmittelmärkte.
An Weihnachten dürfen sich nur „Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige“ treffen. Außerdem solle man vor den Festtagen eine „Schutzwoche“ einlegen und Kontakte beschränken.
Silvester fällt aus. Es gilt ein bundesweites „Ansammlungs-“ und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik ist ebenfalls untersagt. In etlichen Landkreisen drohen zudem harte Ausgangssperren.