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Hat die Bayrische Staatskanzlei die “Corona-Pandemie” vorhergesehen?

Namhafte Hellseher, wie der “Mühlhiasl” oder der legendäre Alois Irlmaier stammten aus Bayern. In der bayrischen Staatskanzlei ist offenbar noch ein weiteres bislang unentdecktes Talent am Werk, wie der obige Screenshot zeigt. In der Fassung vom 24. Mai letzten Jahres findet man nämlich im Haushaltsplan des Freistaates den Art. 2 a “Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie”. Ab dem 01. Januar sei der Text in Kraft getreten, liest man in der Kopfzeile. Welcher Nostradamus ist dafür nur verantwortlich? Weiß der Unbekannte vielleicht auch, wie die “Pandemie” zu Ende gehen wird und ob wir alle zwangsgeimpft werden?

Fragen Sie doch einmal nach, liebe Leser. Die Bayrische Staatskanzlei freut sich bestimmt über ein paar Zuschriften. (Zum Kontaktformular bitte einfach auf den nachfolgenden Screenshot klicken!)

Screenshot bayrische Staatskanzlei – zum Abschicken einfach in das Bild klicken oder hier

Nachweise:

Update

Eine Leserin hat bereits gestern schon nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

Von: “xxxxxx” <xxxxxxx@xxxx.com>
An: direkt@bayern.de
Gesendet: 13.10.2020 21:21:12
Betreff: Re: [Vorgang: 933520] HG 2019/2020: Art. 2a Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann durchaus sinnerfassend lesen. Der Wortlaut “Corona Pandemie” ist sehr wohl mit Datum 24.05.2019 existent gewesen!

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX XXXXXX

—— Originalnachricht ——
Von: direkt@bayern.de
An: XXXXXXXX@xxxxx.com
Gesendet: 13.10.2020 17:39:16
Betreff: [Vorgang: 933520] HG 2019/2020: Art. 2a Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 1

Sehr geehrte Frau XXXXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Im Haushaltsgesetz HG 2019/2020 unter Art. 2a ist die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapital 13 19 – Sonderfonds Corona Pandemie geregelt.
Dabei steht Text gilt ab 01.01.2020 und Fassung vom 24.05.2019.

Es handelt sich hierbei um die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 vom 24.05.2019.
Der Wortlaut Sonderfonds Corona-Pandemie ist erst mit dem Nachtragsgesetz vom 19.03.2020 in das Gesetz übernommen worden und damit erst nach Ausbruch der Pandemie.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Servicestelle
der Bayerischen Staatsregierung
____________________________________________________________
BAYERN|DIREKT
Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung
Telefon: 089 122220
eMail: direkt@bayern.de
https://www.bayern.de



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