
Die Angriffe der Grünen auf Grundwerte unserer Gesellschaft haben Tradition und leider auch Erfolg bei Wählern, die sich von dieser Partei blenden lassen. Nun hat die bayrische „Spitzenkandidatin“ Katharina Schulze ein weiteres Argument geliefert, das nach Ansicht des bekannten Medienanwalts Joachim Steinhöfel „grob und offenkundig verfassungswidrig“ sei.
Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei geboten, da sich Schulze eindeutig außerhalb der Grundnormen des Grundgesetzes stellen würde.
Das, was Frau Schulze vorschlägt, ist grob und offenkundig verfassungswidrig. Sie stellt sich damit so eindeutig ausserhalb der Grundnormen des Grundgesetzes, das, so eigenartig das klingen mag, hier tatsächlich eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz geboten sein könnte. https://t.co/V7aDygKGDC
— Steinhoefel (@Steinhoefel) November 6, 2018
Nach Kritik im Netz legte Schulze mit einem weiteren Tweet nach, der die Sache allerdings nicht besser macht.
Weil jetzt hier einige grad hyperventilieeren: Ja, ich unterstütze aus vollem Herzen Parité in die Parlamente und das Aktionsbüdnis dazu. Wer sich informieren möchte, hier entlang: https://t.co/aCDdUStSu6 #diehälftedermachtdenfrauen
— Katharina Schulze (@KathaSchulze) November 6, 2018