Ex-Verfassungsrichter Di Fabio stuft Vermögensabgabe als verfassungswidrig ein

Finanzamt - Foto via pixabay
Finanzamt – Foto via pixabay

Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio hat die Einführung einer Vermögenssteuer oder eines Notopfers für besonders wohlhabende Menschen als verfassungswidrig abgelehnt. Dem Wirtschaftsmagazin ‚Capital‘ (Ausgabe 6/2020, EVT 21. Mai) sagte Di Fabio, Deutschland könne sich derzeit gewaltige finanzielle Mittel an den internationalen Finanzmärkten leihen, noch dazu „zu spektakulär niedrigen“ Zinsen. „Der Staat ist gegenwärtig voll handlungsfähig. Er muss nicht an die Substanz der Bürger gehen. Und wenn er das nicht muss, dann darf er es auch nicht“, erklärte Di Fabio gegenüber ‚Capital‘.

Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht wandte sich damit gegen Forderungen insbesondere aus Teilen der SPD und der Linken. SPD und Linke hatten eine Vermögensabgabe ins Spiel gebracht, um Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu finanzieren. Dagegen sagte Di Fabio: „Eingriffe in die Substanz wie bei der Vermögenssteuer sind verfassungsrechtlich etwas ganz anderes als die leistungsgerechte Besteuerung des Erwerbs oder des Konsums. Es handelt sich um ein eigentlich im Blick auf Art. 14 GG systemwidriges Notopfer, das man nur in außergewöhnlichen Lagen in Erwägung ziehen darf – wie beim Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg. Eine solche Lage sehe ich derzeit nicht.“

Das Interview ist Teil eines großen Gesprächs-Zyklus in der Juni-Ausgabe von ‚Capital‘, die diese Woche erscheint. Neben Di Fabio sprachen ‚Capital‘-Redakteure über die Folgen der Corona-Pandemie auch mit dem US-Politologen Francis Fukuyama, der stellvertretenden EU-Kommissionspräsidentin Margrethe Vestager, dem britischen Wirtschaftshistoriker Adam Tooze, dem US-Starinvestor und Chefberater der Allianz, Mohamed El Erian, und der Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht.

Im Interview mit ‚Capital‘ verteidigte Di Fabio zugleich die zahlreichen staatlichen Eingriffe in die Freiheitsrechte. Durch die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Kontaktverbote oder auch den staatlichen verordneten Stillstand in weiten Bereichen der Wirtschaft seien Demokratie und Freiheit keineswegs grundlegend gefährdet, so Di Fabio: „Ich sehe in unserem Land zur Zeit nichts, was in dieser Hinsicht wirklich besorgniserregend wäre.“ Auch der Streit über die Maßnahmen gehöre zu einer Demokratie dazu, gleichwohl gingen die Eingriffsrechte des Staates in einer Pandemie eben „sehr weit“. Wenn Bürger nun eine Lockerung der Einschränkungen forderten, sei es zuerst an ihnen selbst, dafür die Voraussetzungen zu schaffen: „In der Demokratie kommt es auf die Menschen an: Sie handeln im Alltag, sie arbeiten, sie wählen. Wenn wir die Routine des Abstands und der Hygiene beherrschen, können wir nicht nur die weiter drohenden Gesundheitsgefahren, sondern auch die massiven Nebenwirkungen des Lockdowns entscheidend mindern.“


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