Insolvenz, das Rettungsboot?

Gewiss, es gibt schönere Begriffe als Insolvenz. Auch Zahnwurzelbehandlung klingt nicht sonderlich romantisch. Doch ist in beiden Fällen die Endabrechnung meist positiv.

Seit 1.10.20 gilt die gesetzliche Regelung, dass bei einem Insolvenzverfahren nach drei (3) Jahren alle Schulden gelöscht sind, ob diese nun 10.000 Euro oder 20 Millionen Euro betrugen. Doch diese drei Jahre bedeuten keinesfalls einen Zwang zum Stillhalten. Bereits während dieser Zeit kann neu durchgestartet werden.

Lesen wir, dass ein Betrieb wegen Insolvenz 500 Menschen entlassen werde, so ist unschwer zu erkennen, dass sich 500 private Familienschicksale in Folge daran anschließen. So können allein in diesem Beispiel 2000 Personen, Eltern und Kinder, betroffen sein. Viele unserer Leben sind mit der „heißen Nadel“ gestrickt. Bricht das Einkommen ganz oder teilweise weg, so „brennt auch die Hütte“. In diesem Moment des Lebens jemanden zu haben der zuhört, der die Nöte versteht und beim den erforderlichen nächsten Schritten zur Seite steht, mindert den emotionalen Stress.

Verzweiflung, Ausweg- und Ratlosigkeit beherrschen die Gedanken. Das Undenkbare,all das bisher Aufgebaute zu verlieren, führt zu Depressionen. Diese sich unweigerlich einstellenden emotionalen Belastungen verhindern, dass noch klare Gedanken gefasst werden können, eine Spirale nach unten beginnt sich zu drehen. Und wir lesen in der Zeitung auch von Suizid.

 Ob als Arbeitnehmer oder Selbstständiger wird man, sobald die Ratenzahlungen und der Rechnungsausgleich nicht mehr möglich sind, in die Zange genommen. Die Bürokratie der Banken, Ämter und Lieferanten mit deren Zwangsmaßnahmen funktioniert jedoch weiterhin und ungerührt bestens. Die „gelben Briefe“ führen zu kleinen Schocks.

Möglichst frühzeitig sich Rat zu holen, ist meist die einzige Lösung. Fehlen aber die Mittel, sich anwaltliche Hilfe zu nehmen, so kann eine professionelle Schuldenberatung helfen.

Der Verein für Existenzsicherung e.V. hat in den letzten 35 Jahren mehr als 4500 Mitgliedern hilfreich zur Seite gestanden. Das beginnt zunächst mit Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern. Oft sind die Gläubiger mit einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung besser bedient als mit der Summe, die nach Abzug der Insolvenzverwalter- und Gerichtskosten noch bleibt. Dabei sollten die Gläubiger bedenken, dass der Insolvenzverwalter von den ersten 35.000 € 40 % und von den weiteren 35.000 € 26,5 % für sich behalten kann. Der Einzige, der gut an der Insolvenz verdient ist der Insolvenzverwalter. 

Gerade für Firmen und Selbstständigen ist es besonders wichtig, professionelle Hilfe zu haben, da die Insolvenzverwalter über die Möglichkeit verfügen, bereits geleistete Zahlungen an Lieferanten, Banken, Leasingfirmen etc. bis zu 4 Jahre vor (!) dem Insolvenzantrag von diesen zurückzufordern.

Mit der professionellen Anmeldung der Insolvenz ist es allerdings nicht getan. Während der drei Jahre können viele Fragen seitens des Insolvenzverwalters und des Insolvenz-gerichts auftreten, die die Betreuung durch den Verein für Existenzsicherung erforderlich machen.

Vertrauliche Anfragen:

  • schuldenloeschung@gmail.com 
  • 0163 – 836 89 74


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