AfD reicht Klage gegen Dreyer und die Landesregierung ein

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte im Januar über die Webseite der Landesregierung zu einer Demo gegen die AfD aufgerufen.

“Ich rufe alle demokratischen Kräfte dazu auf, sich an der Demonstration zu beteiligen, sich ebenfalls solidarisch zu erklären und gemeinsam ein Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland und Rheinland-Pfalz zu setzen.” 

https://www.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/ministerpraesidentin-malu-dreyer-und-landesregierung-bei-demo-zeichen-gegen-rechts

Die AfD sah darin eine Verletzung des Neutralitätsgebots und hat nun hat Klage beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Anlass der Demonstration waren die recht zweifelhaften „Recherchen“ von „Correctiv“ über angebliche „Vertreibungspläne“, wie es im Wortlaut des Demo-Aufrufs hieß. An der besagten Kundgebung am 18. Januar hatten neben Dreyer, die Ministerinnen und Minister Doris Ahnen, Katharina Binz, Michael Ebling, Clemens Hoch, Dr. Stefanie Hubig und Alexander Schweitzer sowie weitere Mitglieder der Landesregierung teilgenommen.

Was droht für den Fall, dass die Landesregierung des Verstoßes für schuldig befunden wird?

Man vergleiche den etwas schwerwiegenderen Fall der damaligen Bundeskanzlerin Merkel zum Ausgang der Wahlen in Thüringen:

„*Meine Damen und Herren, ich hatte dem Präsidenten schon gesagt, dass ich aus innenpolitischen Gründen eine Vorbemerkung machen möchte und zwar bezogen auf den gestrigen Tag, an dem ein Ministerpräsident in Thüringen gewählt wurde. Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss.
Zumindest gilt für die CDU, dass sich die CDU nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf. Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.*“

jura-online.de

Ziemlich viele Worte um einen einfachen Sachverhalt. Und das „Urteil“ ein Witz, das mit einem „Sondervotum“ zum Jein gemacht wird. Mehr wird auch Dreyer nicht blühen, die Lasten trägt, wie immer, der Steuerzahler.


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Kommentare

3 Antworten zu „AfD reicht Klage gegen Dreyer und die Landesregierung ein“

  1. Rumpelstilzchen

    All diese SPEZIAL-“Demokraten” tun und lassen, was ihnen gefällt. Sie setzen sich nach Belieben über geltendes Recht hinweg, so als ob selbiges nicht auch für sie selbst unbedingte Geltung zu beanspruchen habe, sondern nur für den Pöbel.

    Das Schlimmste dabei ist: Große Teile der “mündigen Bürger” goutieren diese Ungeheuerlichkeiten ohne mit der Wimper zu zucken, und halten diese widerwärtigen Gestalten weiter an der Macht.

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  2. lucki47

    Die gehört weggesperrt. Kommunistische Massenmörderin aus niederen Beweggründen hat sie 130 Ahranwohner während der Flutkatastrophe elendiglich ersaufen klassen. Unterlassene Hilfleistung ist in diesem Umfang Mord. Dreckige Rote Schlampe.

  3. Ketzerlehrling

    Ich drücke der AfD die Daumen, dass sie Erfolg hat, was ich bezweifele. Dieses Land ist verloren.