Wie könnte sich eine mit Befürwortern und Kritikern der umstrittenen Corona-Maßnahmen besetzte Expertenkommission zusammensetzen und was genau wäre ihre Aufgabe und ihr Ziel?
(Hans U. P. Tolzin, Herrenberg, der 10.12.2020) Am 7. Dez. 2020 befasste sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit meiner Petition, mit der ich die Einrichtung einer Expertenkommission forderte, die sowohl mit Befürwortern als auch von Kritikern der grundrechtebeschränkenden Corona-Maßnahmen besetzt ist.
Aus der einstündigen Diskussion wurde ersichtlich, dass sich die Mitglieder des Petitionsausschuss nicht vorstellen konnten, nach welchen konkreten Kriterien denn eine solche Kommission eingerichtet und durchgeführt werden könnte.
Ich möchte deshalb in diesem offenen Brief einen solchen konkreten und leicht durchführbaren Vorschlag vorlegen.
Die Aufgabe einer solchen Kommission würde zunächst darin bestehen, sich auf eine gemeinsame Datengrundlage zu einigen, z. B. auf bestimmte epidemiologische Daten in Deutschland, Europa und der Welt.
Als zweites müsste man sich auf die verbindlichen Kriterien für die Beurteilung einer besonderen Gefahrenlage nationaler Tragweite einigen.
In weiteren Fragen sollte es z. B. um die Aussagekraft des PCR-Tests, um wissenschaftliche Belege für den Nutzen von Abstandsregeln und Mund-Nasen-Bedeckungen gehen.
Auch mögliche Alternativen der Vorsorge und Behandlung müssten auf streng wissenschaftlicher Grundlage diskutiert werden.
Sinn und Zweck der Kommission muss sein, sich auf Fakten zu einigen und etwaige unterschiedliche Interpretationen so allgemeinverständlich und nachvollziehbar zu benennen, so dass sich sowohl die Abgeordneten des Bundestages als auch die allgemeine Bevölkerung ein eigenes Bild machen können.
Hier die von mir vorgeschlagene Vorgehensweise:
- Der Petitionsausschuss bittet Bundesgesundheitsminister und den Petenten, je einen Experten seines Vertrauens zu benennen. Dies könnte auf Seiten des Ministeriums z. B. Prof. Wieler sein, Chef des RKI, auf dessen Expertise diese Politik ja in erster Linie beruht. Und auf der Seite des Petenten könnte dies beispielsweise Prof. Harald Walach sein, der auch bei der Anhörung als unabhängiger Sachverständiger anwesend war.
- Die beiden benannten Experten setzen sich innerhalb von 48 Stunden für zwei Stunden zusammen und handeln miteinander die Regeln für die Kommission aus.
- Reichen die zwei Stunden nicht für eine Einigung, setzen sich die Experten am Folgetag für weitere zwei Stunden zusammen.
- Kommt es auch nach der zweiten Runde nicht zu einer Einigung, findet am Folgetag eine dritte Verhandlungsrunde statt, die diesmal vom Parlamentsfernsehen live übertragen wird. Dadurch bekommen die Abgeordneten des Bundestags und auch die gesamte Bevölkerung die Gelegenheit, sich ein eigenes Bild zu machen, was genau das Problem bei der Einrichtung der gemeinsamen Kommission ist.
- Eine Einigung könnte u. a. in der Festlegung bestehen, wie viele zusätzliche Experten von beiden Seiten in die Kommission berufen werden können, um welche Themenbereiche es geht und wer die neutrale Moderation der öffentlichen Sitzungen übernimmt. Alle Sitzungen werden live ausgestrahlt und aufgezeichnet.