Illegale Tierversuche: Ärzteverein beklagt Einschüchterungsversuche durch Krebsforschungszentrum

Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche hatte im Januar Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) wegen Tierquälerei und Durchführung illegaler Tierversuche gestellt. Nun wehrt sich der Verein gegen die Einstellung der Ermittlungen und Einschüchterungsversuche seitens des Instituts.

Beschwerde wegen Einstellung der Ermittlungen gegen DKFZ

Die Forscher, die illegale Tierversuche an Mäusen durchgeführt haben und die Tiere zwei Tage lang haben leiden lassen, sollen bestraft werden, so die Forderung des Vereins Ärzte gegen Tierversuche! Der Ärzteverein und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht haben bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg Beschwerde dagegen eingelegt, dass die Ermittlungen gegen drei Forscher des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingestellt worden sind. Zeitgleich hat das DKFZ den Ärzteverein wegen Formulierungen in einer Demoankündigung abgemahnt.

Im Januar hatte Ärzte gegen Tierversuche e.V. (ÄgT) zusammen mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) Strafanzeige gegen die ehemalige Forscherin des DKFZ Heidelberg, Jeannine Lacroix, wegen illegaler Tierversuche erstattet. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte danach ebenfalls Strafanzeige gegen zwei weitere Forscher eingereicht und die Staatsanwaltschaft Heidelberg hatte die Ermittlungen ausgeweitet. Vor drei Wochen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Dabei wird in der Einstellungsbegründung zugegeben, dass der Genehmigungszeitraum um 6 Wochen überschritten und 8 Mäuse aus „organisatorisch-personellen Gründen“ zwei Tage zu spät getötet worden seien. Aus Sicht der Verbände eindeutig ein Straftatbestand, der nicht als Bagatelle abgetan werden darf, sondern geahndet werden muss.

Die Tierexperimentatoren hatten Mäusen menschliche Ewing-Sarkom-Krebszellen unter die Haut gespritzt, wodurch aggressiv wachsende Tumoren entstanden. Nach selbst festgelegten, sogenannten Abbruchkriterien sollten die Mäuse ab einer bestimmten Tumorgröße getötet werden. Bei 8 Mäusen – so gaben die Forscher selbst zu – war dies versäumt worden.

Für Dr. med. vet. Corina Gericke, Vizevorsitzende der Ärzte gegen Tierversuche, steht fest, dass die Mäuse schon durch die Induktion der aggressiven Tumoren länger anhaltenden erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden ausgesetzt worden sind. „Die Festlegung von Abbruchkriterien ist rein willkürlich. Wenn dann dieser Tötungszeitpunkt auch noch um zwei Tage überschritten wird, weil die Überwachung Teilzeitkräften überlassen wird und damit lückenhaft ist, ist das nicht hinnehmbar“, erklärt Gericke. Tieren dürfen laut Tierschutzgesetz allein aus wirtschaftlichen Gründen keine Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden.

Die beschuldigten Forscher sollen laut Einstellungsbescheid zudem nicht davon ausgegangen sein, dass es einer Verlängerung der Genehmigung bedürfe. „Das ist eine reine Schutzbehauptung. Die Beschuldigten müssen sachkundig sein, sonst dürfen sie gar keine Tierversuche durchführen“, erläutert Tierärztin Gericke.

„Diese Sachkunde beinhaltet auch das Wissen darum, wann eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist, dass ein Tierversuch nach Ablauf einer Genehmigung nicht weitergeführt werden darf. Und dass Tieren aus wirtschaftlichen Gründen – z. B. aus Personalmangel – keine Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden dürfen“, heißt es in dem Beschwerdeschreiben. ÄgT und DJGT fordern eine Wiederaufnahme der Ermittlungen.

Für den 13. Juli hat das PeTA zwei-Streetteam Heidelberg in Kooperation mit der AG Kurpfalz der Ärzte gegen Tierversuche eine Demo in Heidelberg geplant. Gegen einige Formulierungen in der Demoankündigung auf Facebook geht das DKFZ mit einer Abmahnung gegen PeTA und Ärzte gegen Tierversuche vor. „Ein absolut lächerlicher Einschüchterungsversuch“, kommentiert Gericke. „Statt sich über solche Lappalien zu mokieren, sollte das Forschungsinstitut lieber die derzeitige tierexperimentelle Ausrichtung überdenken.“ Dass bei einer Tierversuchsreihe gegen geltendes Recht verstoßen wurde, wird vom DKFZ selbst zugegeben und von der Staatsanwaltschaft Heidelberg bestätigt. Dass die Staatsanwaltschaft diesen Verstoß nicht als ahndungswürdig ansieht, ist Gegenstand der jetzt eingereichten Beschwerde.



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