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Gleichstellungsbeauftragte: ZDF-Sendung “Aktenzeichen” muss Frauenquote erfüllen

Aktenzeichen (m/w/d) ungelöst

Die Gleichstellungsbeauftragte der Bundesregierung hat mit ihrer Programmbeschwerde beim ZDF Erfolg gehabt. Dabei ging es um die Sendung “Aktenzeichen XY”. Der Titel wie auch der Inhalt seien irreführend und diskriminierend. In mehr als 97 Prozent der Fälle der beliebten TV-Fahndung werde ausschließlich nach Angehörigen des männlichen Geschlechts als Tatverdächtige gesucht, während bei den Opferzahlen wesentlich mehr Personen weiblichen Geschlechts berücksichtigt würden, hieß es in der Beschwerde. Dies könne zu einer verzerrten Wahrnehmung beim Publikum führen. Auch der Titel der Sendung sei nicht mehr zeitgemäß. Die Buchstabenkombination XY könne als Code für toxische Männlichkeit interpretiert werden und sei stigmatisierend für Personen, von denen man nicht mal wisse, zu welchem Geschlecht sie sich zum Zeitpunkt der Tatausführung zugehörig gefühlt hätten.

Die Programmdirektion kündigte ein neues gendergerechtes Konzept an. Die Sendung wird künftig unter dem Namen “Aktenzeichen (m/w/d)” ausgestrahlt und muss vorerst eine Frauenquote von mindestes 40 Prozent erfüllen, ab 2022 dann die vollen 50 Prozent. Die Fälle werden paritätisch moderiert, je nach mutmaßlicher Geschlechtszugehörigkeit der Zielpersonen. Kritik an der neuen Gestaltung übte lediglich der Zentralrat der Diversen. Eine binäre Konzeption sei zwar als Fortschritt zu werten, doch kämen Transmänner und Transfrauen, Asexuelle und Genderfluide zu kurz. Es sei dringend Nachbesserung geboten. (FP)



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