BVG bestätigt EuGH, Europäische Zentralbank darf Casino-Betrieb beibehalten

EZB-das-Casino-an-ihrer-Seite-Bankfurt-Frankfurt-fuer-den-anspruchsvollen-Steurgroschen-150dpi-qpressBankfurt: Mit relativ wenig Spannung wurde das neuerliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe, zu dem sogenannten OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) der EZB erwartet. Das strittige Programm sieht nichts anderes vor, als unlimitiert allen möglichen Staatsanleihenschrott der Euro-Teilnehmer Staaten aufzukaufen, sofern die EZB dies in irgendeiner Weiser für sinnvoll hält. Damit nicht genug, auch viele weitere Schrottpapiere darüber hinaus möchte die EZB im Bedarfsfall gerne aufkaufen dürfen.

Genau genommen handelt es sich dabei auch nicht mehr um einen geordneten Spielbankbetrieb, sondern knüppelhart um ein absehbares und betrügerisches Zuschussgeschäft, also planbare Geld-Geschenke an einen elitären Kreis (Outright Monetary Transactions[Wikipedia]). Da nun die Riege der akkreditierten Spieler in diesem europäischen Groß-Casino namens EZB drastisch limitiert ist, weiß man bereits heute wer Gewinner / Nutznießer dieser nunmehr auch durch das BVG abgesegneten Maßlosigkeit sein werden. Vornehmlich gewinnen hier halt andere Banken, die irgendwann aus den notleidenden Staatsfinanzierungen auszusteigen müssen, bevor sie sich selbst gefährden. Dagegen hilft dann nur noch Geld drucken und drucken und nochmals drucken … genau das, was die EZB für diesen Fall bereits 2012 ganz offenherzig angekündigt hat.

Die gedungenen Verlierer dieses Spiels haben in dieser Spielhölle keinen Zutritt und natürlich auch kein Stimmrecht, sie müssen leider draußen bleiben und sich im Ernstfall damit zufrieden geben die Zeche zahlen zu dürfen, wie bereits bei der Dauer-Bankenrettung. Natürlich muss das höchste deutsche Gericht auch ein wenig Alibi spielen, damit die Volksseele nicht zu schnell ins Kochen kommt: BVG billigt EZB-Krisenkurs unter Auflagen[cash-online]. Wer hier nun ernsthafte Auflagen des Gerichts erwartet hätte, der darf sich bereits hier enttäuscht abwenden. Die vom BVG angesprochenen Kontroll- und Aufsichtspflichten sind schwammig genug, um für die EZB künftig keine Hürde zu sein. Hier sei an den ESM (Filmbeitrag) erinnert … anfangs großes Geschrei um das Thema, heute hört man rein gar nichts mehr von dieser Verbrecherbude, denn der ESM arbeitet jetzt, wie es im ESM-Vertrag festgelegt ist, vollkommen im Geheimen und außerhalb jedweder parlamentarischen Kontrolle, sozusagen im rechtsfreien Raum.

Der BVG-Senat hat angeblich weiterhin Bedenken, sieht sich aber hart an die Luxemburger Rechtsprechung gebunden, so der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die europäische Rechtsgemeinschaft gehe aus dem Verfahren gestärkt hervor. Nun, das mit der Stärkung ist unter Fachleuten schon der Witz des Tages, aber damit ist die Spielbank wieder unlimitiert geöffnet, jetzt dürfen die schwachbrüstigen Euro-Staaten allesamt wieder hemmungslos Roulette online spielen, unter ihnen wird es keine Verlierer geben. Auf einen weiteren Zweig dieses nunmehr höchstrichterlich abgesegneten Spielbetriebes wirkt sich dieses Urteil allerdings gar nicht aus. Da geht es um die 80 Milliarden Euro, die bereits jetzt monatlich als Spieleinsatz im sogenannten Euro-Finanzmarkt versenkt werden, um Staats- und Unternehmensanleihen in diesem Umfang aufzukaufen. Das Programm wurde nach einer gleichnamigen Aktion der US-amerikanischen FED benannt (“Quantitative Easing”, QE), die mit der Geldverbrennung schon erheblich länger Erfahrung hat. Auch gegen dieses QE-Programm laufen noch entsprechende Verfassungsklagen, vermutlich wird vom BVG dazu geurteilt werden, wenn das Programm seitens der EZB wieder eingestellt wird.

Das Ganze kam ins Rollen, weil einige Experten diese von der EZB 2012 angekündigte Praxis für grundgesetz- und vertragswidrig hielten, es angeblich ein direkter Durchgriff der EZB auf die nationalen Steuerzahler sei. Das BVG hatte Anfang 2014 noch schwere Bedenken geäußert, sich selber aber nicht festgelegt und den schwarzen Peter zunächst in Richtung EuGH zur Entscheidung abgeschoben. Der Luxemburger Gerichtshof konnte in dem Beschluss der EZB keinen Verstoß gegen EU-Recht erblicken, wie seltsam? So nahm es dann auch heute nicht weiter Wunder, dass das BVG nicht sonderlich vom EuGH-Tenor abwich. Eine immer wieder zutreffende Volksweisheit, die da lautet: “Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“! Das gilt ganz besonders unter Juristen, ist in dieser Kaste ein harter Ehrenkodex.

Alle Parteien fühlten sich offensichtlich durch dieses Urteil bestätigt, das Volk war, wie üblich, wieder einmal nicht hinreichend in diese, Verfahren vertreten. Die Bundesregierung hingegen sieht ihren Kurs klar gestützt, dasselbe gilt für den Spielbank-Direktor der EZB, Mario Draghi und selbst die Linke, vertreten durch Gregor Gysi, feierte dieses Urteil als großen Wurf. Bundesregierung sieht sich durch Verfassungsgericht bestätigt[FAZ]. Am Ende ist zwar keiner schlauer, aber man hat schließlich etwas getan. Das Risiko bleibt bestehen, eine effektive Kontrolle wird es auch hier definitiv nicht geben, siehe die kleine Analogie zum ESM.



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