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Das Finanzamt schaut 2025 tiefer in Auslands-Konten – Was Sie jetzt wissen müssen

Am 31. Juli 2025 ist es wieder so weit: Weltweit betätigen Banken einen digitalen „Meldeknopf“ und übermitteln Daten über Auslands-Konten ihrer Kunden an das deutsche Finanzamt. Dieser automatische Informationsaustausch basiert auf einer internationalen Vereinbarung, an der mittlerweile 115 Länder beteiligt sind. Noch im Vorjahr waren es 111. „Es sind neue Länder dazugekommen, darunter Armenien, Moldau, Uganda und die Ukraine“, erklärt Rechtsanwältin Patricia Lederer.

Wer meldet was?

Die teilnehmenden Länder reichen von EU-Staaten über Karibik-Nationen bis hin zu asiatischen Finanzplätzen. Prominente Beispiele: Cayman-Inseln, Katar, China, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Die USA sind zwar nicht auf der deutschen Länderliste verzeichnet, melden jedoch eigenständig über das FATCA-Abkommen.

Banken liefern dem deutschen Fiskus folgende Informationen:

  • Name und Wohnort des Kontoinhabers
  • Steuer-ID
  • Geburtsdatum und -ort
  • Art des Kontos (privat oder geschäftlich)
  • Kontonummer und Bank
  • Kontostand zum Jahresende
  • Ob das Konto inzwischen aufgelöst wurde

Warum das interessant für das Finanzamt ist

Lederer betont: „Die Finanzbehörde führt Vorjahresvergleiche durch, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken.“ Wer 2024 deutlich mehr oder weniger Geld auf seinem Auslandskonto hatte als in den Jahren davor, könnte ins Visier der Prüfungen geraten.

Wie funktioniert der Austausch konkret?

Nicht das Finanzamt selbst, sondern das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn empfängt zunächst die Meldungen. Anhand der Steuer-ID wird die Zuständigkeit ermittelt und die Daten an das entsprechende Finanzamt weitergeleitet.

Wie finde ich heraus, ob über mich etwas bekannt ist?

Ein heikler Punkt: „Man sollte nicht direkt fragen, ob das Finanzamt über ein bestimmtes Konto Bescheid weiß. Stattdessen empfehle ich eine allgemein formulierte Anfrage an das Bundeszentralamt“, so Lederer. Hierfür bietet ihr Onlineshop PepperPapers.de passende Formulare.

Der Informationsaustausch wird vom Finanzkontenaustauschgesetz geregelt. Besonders relevant ist Paragraf 2, der die Meldeinhalte definiert. Es lohnt sich also, vorbereitet zu sein – denn Unwissenheit schützt vor Nachprüfungen nicht.

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10 Antworten zu „Das Finanzamt schaut 2025 tiefer in Auslands-Konten – Was Sie jetzt wissen müssen“