Zwangsapp durch die Hintertür – Tübingens OB Palmer verbreitet FakeNews über angebliche Quarantänebrecher

Photo by verchmarco (CC BY 2.0

Tübingens OB Boris Palmer sorgt regelmäßig für Aufregung von linker Seite, wenn er die Migrationspolitik der Kanzlerin kritisiert. Nun teilt er gegen “Quarantäne-Verweigerer” aus und damit nicht genug. Seit der letzten Woche nimmt das Ordnungsamt bei Kontrollen an öffentlichen Plätzen die Personalien auf, wenn Gruppen aus mehr als zehn Personen bestehen. Ausgenommen davon sind Bürger, die die umstrittene Corona-Warn-App auf ihrem Smartphone installiert haben. Wie die SZ berichtet, hält Baden-Württembergs Datenschützer das Vorgehen für falsch, was aber an der Praxis bis jetzt nichts geändert hat. Der Zwang durch die Hintertür ist somit eingeführt, Palmer befeuert den Druck auch noch durch seine Beiträge in den “sozialen Netzwerken”, doch seine Behauptungen lassen sich nicht belegen, wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung erklärte.

14. Oktober 2020
Stadtverwaltung reagiert auf Infektionsfall in einem Fitnessstudio

Zwei Cluster mit insgesamt 30 Corona-Infektionen im Landkreis Tübingen lassen sich nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung zu einem Infektionsereignis durch einen asymptomatischen Überträger zusammenfassen. Der von mehreren Betroffenen erhobene Vorwurf, eine Person habe trotz eines positiven Tests ein Fitnessstudio besucht, hat sich nicht belegen lassen. Strafrechtliche Konsequenzen ergeben sich daher nicht.

Fest steht, dass sich sieben Personen in einem Kurs infiziert haben und die Infektion an drei weitere Personen weitergegeben wurde. Die Stadtverwaltung nimmt das zum Anlass, die Hygienekonzepte aller Fitnessstudios zu überprüfen. Der Betreiber des Fitnessstudios, in dem es nun zu einer Clusterinfektion gekommen ist, hat der Stadtverwaltung dabei seine volle Unterstützung zugesichert. Inwieweit das bestehende Infektionsschutzkonzept lückenhaft war oder Abweichungen vom Hygieneplan als Ursache für die Infektionen zu werten sind, wird von der Stadtverwaltung weiter geprüft.

Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen

Bislang hat Palmer seine falsche Tatsachenbehauptung nicht zurückgezogen, noch wurde er von Facebook deswegen gesperrt, wie es in anderen Fällen üblich ist.



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