Es ist nicht nur einfach unerhört, übergriffig, bevormundend, dass die geplatzte Ampel-Regierung sogenannte „Bürgerräte“ ins Leben gerufen hat, die es laut „Grundgesetz“ gar nicht geben dürfte. Diese sorgfältig mit handverlesenen Mitgliedern bestückten Gremien entscheiden, Pardon, empfehlen, ähnlich wie die Ethik-Kommission des Bundestags, fast immer so wie es gerade politisch gewünscht erscheint. Aktuell geht es um eine Kita-Pflicht, die zwei Jahre vor der Schulpflicht einsetzen soll.
Im Bereich der frühkindlichen Bildung plädierte die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unter anderem für mehr Mitbestimmung für Kita-Kinder (67 Prozent) und eine zweijährige Kita-Pflicht (88 Prozent). In der Begründung der Kita-Pflicht heißt es: „Die Bürgerräte sehen gute Sprachkenntnisse als Grundlage für die Teilhabe am sozialen Leben und den gesamten Bildungsweg. Im Spiel und durch Interaktion lernt das Kind automatisch und zwanglos. Voraussetzung dafür ist eine Kita-Pflicht in den letzten beiden Jahren vor der Einschulung.“
Der Staat soll sich also so früh wie möglich Zugriff über die Kinder verschaffen, möglichst im Ganztagsmodus. Aktuell ist für den Besuch eines Kindergartens der Nachweis der sogenannten „Masernschutzimpfung“ vorgeschrieben. Das gilt auch für Personal. Der Clou an der Sache: Die Impfung muss gleich zweimal vorgenommen werden, obwohl auch in den meisten Fällen der „Impfschutz“ bereits nach einer Impfung erreicht wird. Dann aber müssen Eltern eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die belegt, dass eine zweite Impfung nicht notwendig ist. Das wissen aber nur die wenigsten und die meisten Ärzte sind nicht begeistert, wenn sie diesen Mehraufwand leisten sollen.
Und noch viel wichtiger für die Pharmaindustrie sind die Mehrfachimpfungen, ohne die es normalerweise keinen Masernimpfschutz gibt. Einzelpräparate müssen nämlich gesondert beschafft und selbst bezahlt werden, was auch etliche Ärzte ablehnen, wenn Eltern mit diesem Wunsch auf sie zu kommen. Wer auf die staatlichen Beglückungen für die Kinder verzichten möchte, hatte bis jetzt die Möglichkeit, den „Kita-Besuch“ zu umgehen und sich selbst um die Kinder zu kümmern. Da laut einem Richterspruch (Aktenzeichen 5 L 303/23.NW) die Schulpflicht Vorrang vor der Impfpflicht hat, müssen Eltern nicht unbedingt ein Zwangsgeld fürchten, wenn sie ihre Kinder ungeimpft in die Schule schicken. Diese Lücke gibt es nicht mehr, wenn eine Kita-Pflicht beschlossen wird. Dabei geht es um „Bildungschancen“ und „Spracherwerb“ gewisser Zielgruppen, die man nur mit einer allgemeinen Pflicht erreichen kann.
Das hehre Ziel der besseren Integration wird aber sowieso verfehlt, wenn gerade in Ballungszentren die Mehrheit der Kinder aus Migrantenfamilien stammt, wo jeder seine eigene Sprache nur kein Deutsch spricht. Das Nachsehen haben die wenigen deutschen Kinder, die in dieser babylonisch anmutenden Sprachverwirrung den Klang ihrer eigenen Muttersprache verlernen und sich zwangsweise nach unten anpassen, weil es andersherum nicht möglich ist. Hauptsache frühsexualisiert und durchgeimpft ist die Devise, wegen der „Herdenimmunität“. Solche Begriffe verdeutlichen, um was es geht und wie die Menschen gesehen werden: als Vieh.
Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer (Nietzsche)
Wer selbst über sein Leben und das seiner Kinder entscheiden möchte, hat in Deutschland kaum noch Spielraum. Wenn es um die Schulpflicht geht, spielen nicht nur gesundheitliche oder weltanschauliche Gründe eine Rolle, nach Alternativen zu suchen, sondern auch die ausufernde Gewalt an Schulen. In anderen Ländern ist man da ein wenig toleranter. Hier eine Liste:
Bürgerräte kann man übrigens ganz einfach abwählen: Am 23. Februar!
7 Antworten zu „Wie Bürgerräte mit der Kita-Pflicht auch Zwangsimpfungen und Verblödung Vorschub leisten“