Von Storch: Die islamistische Hisbollah als verfassungsfeindliche Organisation einstufen und verbieten

Internationale Quds-Tag. Die Demonstranten auf dem Kurfürstendamm – Urheber: buschmen / 123RF Standard-Bild

Zum Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Drucksache 19/10624), die libanesische Partei und Miliz Hisbollah zu verbieten, weil sie mit ihren Bestrebungen eine Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland darstellt, teilt die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion und stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss, Beatrix von Storch, mit:

“Die Hisbollah will Israel von der Landkarte tilgen, betreibt terroristische Angriffe gegen Israel und agiert im Bereich der organisierten Kriminalität, des internationalen Drogenhandels und der Geldwäsche. Die von der Bundesregierung vorgenommene Unterscheidung zwischen einem militärischen und einem politischen Arm der Hisbollah ist grotesk. Auch der politische Arm der Hisbollah ist extremistisch, islamistisch und antisemitisch und muss verboten werden.

Denn die Hisbollah rekrutiert bei ihren bisher nicht verbotenen politischen Veranstaltungen weitere Unterstützer für ihren terroristischen Kampf. Die Legalität ihres politischen Arms macht es der Hisbollah bis heute leicht, in Deutschland gewerbsmäßig Drogenhandel zu betreiben, Gelder zu waschen und sich an Spenden angeblicher Hilfsorganisationen zu bereichern. Die Duldung der Hisbollah in Deutschland macht unser Land zu einem Rückzugsraum des internationalen islamischen Terrorismus.”



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