Justiz totalitär? Bei Höcke war es die dritte Hausdurchsuchung bei einem AfD-Spitzenkandidaten vor einer Wahl. Die beiden vorangegangenen (s. unten) waren rechtswidrig und diese dürfte es ebenfalls sein.
Das grelle Schlaglicht von Björn Höckes Hausdurchsuchung wegen eines – jederzeit von jedermann leicht zu äußernden – “Verdachtes auf Volksverhetzung” weist auf die Groteske hin, mit der unsere Justiz von den Parteipolitikern übersteuert wird: 16 Landes- und ein Bundespolitiker als Justizminister sind berechtigt, ihre weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften bis hin zum Generalbundesanwalt nach Belieben ein- oder abzuschalten – gegen Feind und Freund. Die Parteipolitiker erledigen den Job offenbar zuverlässig: Noch nie wurde ein Spitzenpolitiker angeklagt – auch nicht, wenn er Millionen Euro angenommen und verschwinden lassen hatte (Kohl) oder 100.000 in bar annahm und spurlos verdunsten ließ (Schäuble). Dass diese beiden sauberen Herren nur die Spitze eines – langjährig behüteten – Eisberges der Korruption sein könnten, bedarf keiner Erläuterung.
Dreimal veranlassten konkurrierende Parteipolitiker vor den Wahlen Hausdurchsuchungen bei Spitzenkandidaten der AfD – mit erheblichem Rufschaden beim Wähler
- Unter Führung des bayerischen CSU-Politikers Joachim Herrmann wurde widerrechtlich – so das nachfolgend urteilende Gericht – die Wohnung des Spitzenkandidaten der AfD knapp vor der Wahl im September 2017 durchsucht. Das erzielte Presseecho war verheerend..
- Eine gleiche rechtswidrige Durchsuchung erfolgte in Schleswig Holstein mit großem Medien-Bohei beim Spitzenkandidaten der AfD am 17.7.2017 – ebenfalls kurz vor der Wahl.
- Dieses Mal sind AfD-Spitzenmann Höcke und seine Partei in Thüringen die Geschädigten
Durch die Konkurrenten veranlasste Hausdurchsuchungen haben eine lange Tradition als schmutziger Wahlkampf, so die Kritiker
- Schon Herr Profalla als CDU-Oppositionsführer gegen die SPD wurde im Mai 2000 wenige Tage vor der NRW Wahl widerrechtlich hausdurchsucht. Zuständiger Politiker: Sein Konkurrent und Minister Jochen Dieckmann von der SPD
Hausdurchsuchungen und die Entsendung des Inlandsgeheimdienstes gegen die AfD können den anderen Parteien Geldbeträge in Millionen-Euro-Dimension einbringen: Durch den angerichteten Rufschaden erhält die betroffene Partei weniger Zuspruch vom Wähler (die AfD-Bundespartei verlor binnen Kurzem sogar rund 10% ihrer Mitglieder) , erhält damit weniger Mandate und diese wandern zu den Altparteien. In Thüringen schaffen sie womöglich Mehrheiten und sichern die Verteilung der Pfründe an deren Parteigänger. Rechnet man den Gesamtaufwand für Parteien und Mandatsträger einer Legislaturperiode zusammen, kommt man auf Millionenbeträge, die über den Einsatz der Staatsanwaltschaften und Inlandsgeheimdienste zu den anderen Parteien verschoben werden können.
Fazit: Die ministerialen Veranlasser von Hausdurchsuchungen und Entsender der Inlandsgeheimdienste gegen politische Parteien sind gleichzeitig die Vertreter der Millionen-Profiteure
Was das mit rechtsstaatlichen Verhältnissen zu tun haben soll, die eine Befangenheit der Entscheider nicht zulassen, bleibt unerfindlich.