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Trier: Intersexueller klagt wegen Stellenanzeige ohne Angabe für “Diverse” – Kommune muss 1000 Euro zahlen

Trier: Weil er in einer Stellenanzeige der Stadt diskriminiert worden sei, hat ein Intersexueller 1000 Euro bekommen, berichtet der Volksfreund. Gesucht wurde ein Sachbearbeiter für Inklusion, heißt es weiter. Bei der Angabe zum Geschlecht fehlte aber neben dem bisher üblichen (m/w) das kleine “d” für “divers”. Der Bewerber stammt dem Bericht nach aus Norddeutschland und soll auch in anderen Fällen ähnlich vorgegangen sein. In einem Vergleich einigten sich beide Parteien auf eine Zahlung von 1000 Euro an den Kläger.

Oder muss es die Klägerin heißen? Darf man eigentlich “ein” Intersexueller sagen und ist nicht auch die Reihenfolge (m/w/d) diskriminierend, weil Männer nach wie vor an erster Stelle genannt werden? Fragen über Fragen, die vielleicht demnächst einen Untersuchungsausschuss beschäftigen: (m/w/d) (m/d/w) (w/d/m) (w/m/d) (d/w/m) (d/m/w) ????



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