Opfer-Renten: Breitscheidplatz-Angehörige enttäuscht

Gedenken für die Opfer vom Breitscheidplatz / Foto: <a href='https://de.123rf.com/profile_hanohiki'>hanohiki / 123RF Standard-Bild</a>
Gedenken für die Opfer vom Breitscheidplatz / Foto: hanohiki / 123RF Standard-Bild

rbb-exklusiv: Angehörige der Opfer des Terror-Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz haben erste Bescheide über monatliche Rentenzahlungen bekommen. Die Enttäuschung bei den Hinterbliebenen sei groß, erklärte die Sprecherin der Gruppe, Astrid Passin, gegenüber dem rbb: “Viele empfinden das, was die Bundesregierung uns nun anbietet, als lächerlich und peinlich”.

Passin, die seit der Ermordung ihres Vaters an einer “psychoreaktiven Störung” leidet, wurde eine monatliche Rente in Höhe von 140 Euro bewilligt. In anderen Fällen hat das Berliner LaGeSo trotz diagnostizierter psychoreaktiver Störung den Rentenantrag sogar abgelehnt, weil der nötige Grad der Schädigung nicht erreicht sei.

Anders als in anderen Ländern haben Angehörige von Terroropfern in Deutschland nicht automatisch einen Rentenanspruch. Stattdessen müssen sie erst einmal eine psychische Schädigung nachweisen. Dabei stellt ein psychiatrischer Gutachter den “Grad der Schädigung” fest. Hinterbliebene kritisieren diese Praxis, weil sie entwürdigend und tagesformabhängig sei, so Passin: “Ich weiß nicht, wie man das katalogisieren kann. Wenn ich bei der Untersuchung zusammenklappe und einen psychisch angeschlagenen Eindruck hinterlasse, bekomme ich etwas. Wenn ich am Tag der Untersuchung aber gefestigt und tough auftrete, gehe ich leer aus? Das kann doch nicht sein.”

Die Angehörigen hatten nach dem Anschlag zwar eine “Schockpauschale” aus einem Härtefallfonds bekommen. Auch wurden von den Krankenkassen die Therapiekosten ersetzt. Für Sach- und Vermögensschäden gibt es bisher aber keine ausreichende Regelung, obwohl nach dem Terrorakt alle im Bundestag vertretenen Parteien eine Reform des Opferentschädigungsgesetzes versprochen hatten.



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