Österreich: Kein Arbeitslosengeld für Impfverweigerer

Die Schlinge zieht sich zu. Wer Leistungen aus den Zwangsversicherungen beziehen will, muss sich an neu gefasste Regeln halten oder kann am Ende des Monats sehen, woraus er seine Lebenshaltungskosten bestreitet.

Wer einen Job verweigert, weil Kandidaten dafür eine Corona-Impfung nachweisen müssen, dem kann das Arbeitslosengeld gestrichen werden. Die Begründung: Es sei zumutbar, dass ein Arbeitgeber für neue Mitarbeiter eine Immunisierung gegen den Pandemie-Erreger verlangt. Das sei eine übliche Vorgangsweise, die generell bei der Ablehnung von Bewerbungsgesprächen Anwendung findet, stellte das Bundesministerium für Arbeit gegenüber der „Krone“ klar.

Noch ist die Rede von “kann” bis zu “sechs Wochen gestrichen” werden, wenn etwa wiederholt Jobangebote abgelehnt werden, deren Ausübung eine Impfung verlangt. Sicher wird das Beispiel auch in Deutschland Schule machen. Auch Ausweitungen wären denkbar, etwa, dass für Leitungen nach Hartz 4 wieder persönlich in den Jobcentern vorgesprochen werden muss. Wenn dort die 2G-Regel angewendet wird, können ungeimpfte “Kunden” ihren Anspruch nicht geltend machen. Dem Erfindungsreichtum sind keine Grenzen mehr gesetzt. Auch wenn es in den meisten Fällen zunächst bei den Androhungen bleibt, sie erhöhen die Impfbereitschaft und die Pharmalobby und ihre geschmierten Politiker lachen sich ins Fäustchen.



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